guten tag allerseits
vielleicht kann ja jemand von den kolleginnen/kollegen uns bei folgender frage weiterhelfen:
sind die arbeitgeber die mitglied einer zvk (oeffentlicher dienst) sind verpflichtet den arbeitnehmern bescheinigungen ueber ihre datuev-zve-meldungen an die zvk auszustellen? (mit loga kann man solche bescheinigungen ja erstellen.)
wenn ja: wo ist das geregelt?
frdl. gruss
AN-Meldebescheinigung = Pflicht?
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AN-Meldebescheinigung = Pflicht?
Hallo,
eine Pflicht, den Beschäftigten Nachweise auszuhändigen, besteht meines Wissens nicht. Der Datüv-ZVE-Spiegel steht dem Arbeitgeber zur Prüfung der Meldungen zur Verfügung (so die LOGA-Hilfe).
Die Satzungen der Zusatzversorgungseinrichtungen enthalten Regelungen, wie die Pflichtversicherten und beitragsfrei Versicherten über ihre erworbenen Anwartschaften informiert werden. So wird in § 51 der Satzung der VBL (VBLS) ausführlich das Thema "Versicherungsnachweise" behandelt. Die Versicherungsnachweise werden von der VBL erstellt. Hat der Beschäftigte evtl. Zweifel an den gemeldeten Entgelten, hat er sich an seinen Arbeitgeber zu wenden.
Freundliche Grüße
Andreas Jürgens
eine Pflicht, den Beschäftigten Nachweise auszuhändigen, besteht meines Wissens nicht. Der Datüv-ZVE-Spiegel steht dem Arbeitgeber zur Prüfung der Meldungen zur Verfügung (so die LOGA-Hilfe).
Die Satzungen der Zusatzversorgungseinrichtungen enthalten Regelungen, wie die Pflichtversicherten und beitragsfrei Versicherten über ihre erworbenen Anwartschaften informiert werden. So wird in § 51 der Satzung der VBL (VBLS) ausführlich das Thema "Versicherungsnachweise" behandelt. Die Versicherungsnachweise werden von der VBL erstellt. Hat der Beschäftigte evtl. Zweifel an den gemeldeten Entgelten, hat er sich an seinen Arbeitgeber zu wenden.
Freundliche Grüße
Andreas Jürgens
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Re: AN-Meldebescheinigung = Pflicht?
danke fuer ihre antworten. sie decken sich im wesentlichen mit unserem bisherigen erkenntnisstand. eine vorschrift analog zu § 25 deuev die den arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar zur "unterrichtung" des arbeitnehmers ueber die erfolgten meldungen verpflichtet gibt es also anscheinend nicht?
frdl. gruesse
König K & E hat geschrieben:mit loga kann man solche bescheinigungen ja erstellen.
sie meinen vermutlich die 'datuev-zve-meldeliste' (repzve). ich meinte die 'meldebescheinigung zusatzversorgung an' (repmbzk).Andreas Jürgens hat geschrieben:Der Datüv-ZVE-Spiegel steht dem Arbeitgeber zur Prüfung der Meldungen zur Verfügung (so die LOGA-Hilfe).
frdl. gruesse
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Re: AN-Meldebescheinigung = Pflicht?
Ja, Sie vermuten richtig.
Die "Meldebescheinigung Zusatzversorgung AN" nutzen wir nicht, weil es ja die Verpflichtung - zumindest bei der VBL - nicht gibt. Ob das auch bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen so ist, müsste aus deren Satzung zu ersehen sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Jürgens
Die "Meldebescheinigung Zusatzversorgung AN" nutzen wir nicht, weil es ja die Verpflichtung - zumindest bei der VBL - nicht gibt. Ob das auch bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen so ist, müsste aus deren Satzung zu ersehen sein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Jürgens