eAU und AU-Bescheinigung ab 1. Tag
Verfasst: 30.01.2023 10:00
Moin zusammen,
früher konnte man ja bei gewissen Pappenheimern die Vorlage des gelben Scheins auch vor dem dritten Tag fordern. Also gelber Schein für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Das ergab sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Da hieß es in § 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG a.F.:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Jetzt gibt es keinen gelben Schein mehr, der vorgelegt werden muss.
Vielmehr gibt es einen neuen § 5 Absatz 1a, der den o.g. Absatz 1 Satz 3 explizit nicht mehr erwähnt und aus meiner Sicht damit für Kassenpatienten nicht mehr anwendbar macht.
Ich mache erst einmal so weiter und verpflichte die MA, für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit zum Arzt zu gehen.
Ich befürchte allerdings, dass das im Ernstfall nicht hält.
Wie handhabt ihr das?
früher konnte man ja bei gewissen Pappenheimern die Vorlage des gelben Scheins auch vor dem dritten Tag fordern. Also gelber Schein für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Das ergab sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Da hieß es in § 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG a.F.:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Jetzt gibt es keinen gelben Schein mehr, der vorgelegt werden muss.
Vielmehr gibt es einen neuen § 5 Absatz 1a, der den o.g. Absatz 1 Satz 3 explizit nicht mehr erwähnt und aus meiner Sicht damit für Kassenpatienten nicht mehr anwendbar macht.
Ich mache erst einmal so weiter und verpflichte die MA, für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit zum Arzt zu gehen.
Ich befürchte allerdings, dass das im Ernstfall nicht hält.
Wie handhabt ihr das?