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eAU und AU-Bescheinigung ab 1. Tag

Verfasst: 30.01.2023 10:00
von SIL
Moin zusammen,

früher konnte man ja bei gewissen Pappenheimern die Vorlage des gelben Scheins auch vor dem dritten Tag fordern. Also gelber Schein für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Das ergab sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Da hieß es in § 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG a.F.:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Jetzt gibt es keinen gelben Schein mehr, der vorgelegt werden muss.
Vielmehr gibt es einen neuen § 5 Absatz 1a, der den o.g. Absatz 1 Satz 3 explizit nicht mehr erwähnt und aus meiner Sicht damit für Kassenpatienten nicht mehr anwendbar macht.

Ich mache erst einmal so weiter und verpflichte die MA, für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit zum Arzt zu gehen.
Ich befürchte allerdings, dass das im Ernstfall nicht hält.

Wie handhabt ihr das?

Re: eAU und AU-Bescheinigung ab 1. Tag

Verfasst: 30.01.2023 14:12
von Frank Geffers
M. E. gilt die Regelung weiter!
§ 5 Abs. 1a Satz 2: Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten...
Satz 2: am vierten Tag
Satz 3: am ersten Tag
Satz 4: Rechtzeitige Anschlussbescheinigung

Aber es ist sehr sehr verwirrend formuliert: Satz 2 bis 5 gilt nicht ... zu den in Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten...

Wenn es aber verständlich formuliert wäre, dann wäre es kein deutsches Gesetz mehr! :-?