Hallo Zusammen,
ich hätte eine Loga unabhängige Frage, wo ich im Moment nicht weiter komme. Bei uns ist eine Forderungsabtretung einer Bank für einen Mitarbeiter eingegangen. Unterschrieben wurde diese 1998. 2013 endete bei ihm jedoch die Wohlverhaltensphase nach Privatinsolvenz. Meine Frage ist nun, ob die Forderungsabtretung überhaupt noch Gültigkeit hat, da sie aus der Zeit vor der Privatinsolvenz stammt. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen, im Bestenfall sogar noch mit einer Quellenangabe
Vielen Dank, Tobias
Pfändung
-
- Beiträge: 64
- Registriert: 26.01.2012 09:33
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Hallo Tobias,
leider habe ich keine Antwort auf die eigentliche Frage ohne ebenfalls zu recherchieren.
Aber:
Sind bei Ihnen Lohnabtretungen im Arbeitsvertrag eventuell ausgeschlossen ( § 399 BGB)?
Dann würde sich die Frage nicht weiter stellen
Gruß,
Holger Kruft
leider habe ich keine Antwort auf die eigentliche Frage ohne ebenfalls zu recherchieren.
Aber:
Sind bei Ihnen Lohnabtretungen im Arbeitsvertrag eventuell ausgeschlossen ( § 399 BGB)?
Dann würde sich die Frage nicht weiter stellen
Gruß,
Holger Kruft
-
- Beiträge: 274
- Registriert: 09.05.2007 16:26
- Wohnort: München
- Abrechnungssystem: P&I Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Nein
- Analyse: Ja
- Archiv: Nein
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Moin!
leider weiß ich aktuell die Quelle nicht, aber den Sachverhalt, dass Abtretungen vorrangig zu Insolvenzen sein können, kenne ich, daher würde ich meinen, dass sie auch die Dauer der Insolvenz "überdauern".
vg
mw
leider weiß ich aktuell die Quelle nicht, aber den Sachverhalt, dass Abtretungen vorrangig zu Insolvenzen sein können, kenne ich, daher würde ich meinen, dass sie auch die Dauer der Insolvenz "überdauern".
vg
mw
-
- Beiträge: 1162
- Registriert: 04.03.2011 08:45
- Wohnort: Ulm
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Nein
- Analyse: Nein
- Archiv: Nein
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Hallo,
sofern die Abtretung nicht Teil der Insolvenz war, würde ich mich der Meinung anschließen, dass die Abtretung die Insolvenz "überlebt" hat.
Ansonsten den Arbeitsvertrag prüfen, ob hier nicht die Abtretung bzw. Verpfändung ausgeschlossen ist (wird heutzutage eigentlich grundsätzlich gemacht). Hier läuft dann nämlich die Abtretung ins Leere und kann zurückgewiesen werden. Ansonsten gibt es vielleicht eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, wo die Abtretung bzw. Verpfändung ausgeschlossen ist.
mfg
Harald Brucker
sofern die Abtretung nicht Teil der Insolvenz war, würde ich mich der Meinung anschließen, dass die Abtretung die Insolvenz "überlebt" hat.
Ansonsten den Arbeitsvertrag prüfen, ob hier nicht die Abtretung bzw. Verpfändung ausgeschlossen ist (wird heutzutage eigentlich grundsätzlich gemacht). Hier läuft dann nämlich die Abtretung ins Leere und kann zurückgewiesen werden. Ansonsten gibt es vielleicht eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, wo die Abtretung bzw. Verpfändung ausgeschlossen ist.
mfg
Harald Brucker
Loga kommt nicht von logisch
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 30.07.2015 15:16
- Wohnort: München
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Nein
- Analyse: Nein
- Archiv: Nein
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Hallo Zusammen!
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Vertraglich ausgeschlossen ist sie leider nicht. Die Meinung "das die Abtretung die Insolvenz überlebt hat" kann ich aus dem Bauch heraus nicht folgen. Aber ich kann es leider nicht rechtlich begründen. Wenn dem so wäre, warum sollte dann ein Gläubiger bei einer Privatinsolvenz überhaupt Ansprüche geltend machen. Er könnte es ja einfach aussitzen und danach wieder ganz normal pfänden. Daher glaube ich nicht das das so ist.
Wir haben den Gläubiger jetzt angeschrieben, dass wir die Abtretung nicht anerkennen können, da eine abgeschlossene Insolvenz vorliegt und die Abtretung somit keine Gültigkeit mehr hat. Mal schauen wie die reagieren
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Vertraglich ausgeschlossen ist sie leider nicht. Die Meinung "das die Abtretung die Insolvenz überlebt hat" kann ich aus dem Bauch heraus nicht folgen. Aber ich kann es leider nicht rechtlich begründen. Wenn dem so wäre, warum sollte dann ein Gläubiger bei einer Privatinsolvenz überhaupt Ansprüche geltend machen. Er könnte es ja einfach aussitzen und danach wieder ganz normal pfänden. Daher glaube ich nicht das das so ist.
Wir haben den Gläubiger jetzt angeschrieben, dass wir die Abtretung nicht anerkennen können, da eine abgeschlossene Insolvenz vorliegt und die Abtretung somit keine Gültigkeit mehr hat. Mal schauen wie die reagieren
-
- Beiträge: 64
- Registriert: 26.01.2012 09:33
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Hallo,
es wäre nett wenn sie uns die Antwort nicht vorenthalten. So rein aus Interesse
MfG,
Holger Kruft
es wäre nett wenn sie uns die Antwort nicht vorenthalten. So rein aus Interesse
MfG,
Holger Kruft
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 30.07.2015 15:16
- Wohnort: München
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Nein
- Analyse: Nein
- Archiv: Nein
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Aktueller Stand: leider komplizierter als erhofft.
Die Restschuldbefreiung wurde damals vom Amtsgericht versagt! Das hat mir das Amtsgericht jetzt bestätigt.
Neues Problem: unklare Rechtsnachfolge des Gläubigers und Frage der Verjährung steht im Raum.
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Meine Idee ist, pfändbare Beträge bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegen. Dann muss der Arbeitnehmer sich gerichtlich mit dem Gläubiger auseinandersetzen. Möchte vermeiden das wir doppelt zahlen müssen.
Viele Grüße
Die Restschuldbefreiung wurde damals vom Amtsgericht versagt! Das hat mir das Amtsgericht jetzt bestätigt.
Neues Problem: unklare Rechtsnachfolge des Gläubigers und Frage der Verjährung steht im Raum.
Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Meine Idee ist, pfändbare Beträge bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegen. Dann muss der Arbeitnehmer sich gerichtlich mit dem Gläubiger auseinandersetzen. Möchte vermeiden das wir doppelt zahlen müssen.
Viele Grüße
-
- Beiträge: 152
- Registriert: 03.02.2011 16:43
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Ja
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Re: Pfändung
Hallo,
GENAU so, würde ich es auch tun!
Leider wird die Variante der Hinterlegung bei Gericht viel zu selten gewählt.
Warum sollte man dem AG die Klärung der Frage zumuten? Sollen sich doch alle Anspruchsberechtigten dort auseinandersetzen, wo es vorgesehen ist.
MfG
THE
GENAU so, würde ich es auch tun!
Leider wird die Variante der Hinterlegung bei Gericht viel zu selten gewählt.
Warum sollte man dem AG die Klärung der Frage zumuten? Sollen sich doch alle Anspruchsberechtigten dort auseinandersetzen, wo es vorgesehen ist.
MfG
THE