ZV-AN-Anteil individ. versteuert: Abzug v. Brutto od. Netto?
Verfasst: 18.01.2010 09:09
betrifft Zusatzversorgung im ÖD:
Muß die Lohnart ZVO ZV-AN-Anteil individuell versteuert vom Brutto (= 'gesetzlicher Abzug') oder vom Netto (= kein 'gesetzlicher Abzug', sondern sonstiger Netto-Abzug) abgezogen werden?
Was ist die rechtliche Grundlage für die eine bzw. die andere Berechnung?
Muß die Lohnart ZVO ZV-AN-Anteil individuell versteuert vom Brutto (= 'gesetzlicher Abzug') oder vom Netto (= kein 'gesetzlicher Abzug', sondern sonstiger Netto-Abzug) abgezogen werden?
Was ist die rechtliche Grundlage für die eine bzw. die andere Berechnung?