ich habe die erste AG-fin. DV nach §3.63 EStG und mir ist momentan nicht klar in welcher Form die DV Auswirkungen auf die Abrechnung hat. Derzeit bin ich bei folgendendem Ansatz:
Bruttobetrag der DV erhöht nicht das Steuerbrutto des AN (bleibt also außen vor), beim SV-brutto habe ich auch keine Veränderung da der AN einiges über der BBMG liegt. Somit würde m. E. nach der Betrag der DV ohne jegliche Auswirkung einfach durch die Abrechnung laufen. DER AN muß ja wenn es zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt diese versteuern.
ISt noch jemand dieser Meinung? Wenn nein bin ich für jeden Tipp dankbar.