Ausschöpfung Freigrenzen bei Entgeltumwandlungen
Verfasst: 01.12.2015 14:11
Hallo in die Runde,
ich benötige hier mal Hilfe von einem Steuerfuchs.
Ein Mitarbeiter (öffentlicher Dienst mit Zusatzversorgungskasse) hat steuer- und sv-freie Zusatzbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer zur ZVK. Dann hat der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung mit 1900 € im November und 800 € im Dezember. Die Zusatzbeiträge haben im November eine Summe in Höhe von 1500 € erreicht. Mit dieser Summe und der Umwandlung im November ist die Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung (2904 €) überschritten.
Der Vertrag für die Entgeltumwandlung wurde nach dem 31.12.04 abgeschlossen, so dass für den MA noch 1800 € zusätzlich steuerfrei möglich sind. Die Abrechnung für November sieht auch gut aus.
Im Dezember aber werden die Zusatzbeiträge komplett steuerpflichtig und nur die 800 € steuerfrei gesetzt.
Jetzt haben wir aber gesagt, dass die Zusatzbeiträge zur ZVK für die Steuerfreiheit Vorrang haben sollen und wir haben die Jahresbetrachtung eingestellt.
Meiner Meinung müßte jetzt im Dezember mit der Jahresbetrachtung dahingehend für den November eine Korrektur erfolgen, so dass die Zusatzbeiträge im Dezember steuer- und sv-frei gestellt werden können. Macht er aber nicht. Bin ich jetzt falsch oder stimmt im Programm was nicht?
ich benötige hier mal Hilfe von einem Steuerfuchs.
Ein Mitarbeiter (öffentlicher Dienst mit Zusatzversorgungskasse) hat steuer- und sv-freie Zusatzbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer zur ZVK. Dann hat der Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung mit 1900 € im November und 800 € im Dezember. Die Zusatzbeiträge haben im November eine Summe in Höhe von 1500 € erreicht. Mit dieser Summe und der Umwandlung im November ist die Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung (2904 €) überschritten.
Der Vertrag für die Entgeltumwandlung wurde nach dem 31.12.04 abgeschlossen, so dass für den MA noch 1800 € zusätzlich steuerfrei möglich sind. Die Abrechnung für November sieht auch gut aus.
Im Dezember aber werden die Zusatzbeiträge komplett steuerpflichtig und nur die 800 € steuerfrei gesetzt.
Jetzt haben wir aber gesagt, dass die Zusatzbeiträge zur ZVK für die Steuerfreiheit Vorrang haben sollen und wir haben die Jahresbetrachtung eingestellt.
Meiner Meinung müßte jetzt im Dezember mit der Jahresbetrachtung dahingehend für den November eine Korrektur erfolgen, so dass die Zusatzbeiträge im Dezember steuer- und sv-frei gestellt werden können. Macht er aber nicht. Bin ich jetzt falsch oder stimmt im Programm was nicht?