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Rückwirkende Änderung der Nationalität DEÜV Meldung

Verfasst: 05.03.2018 08:57
von r.sonnenberg
Hallo,

ein Mitarbeiter wurde versehentlich mit falscher Nationalität angemeldet (DEÜV). Die Nationalität wurde in den Personenstammdaten geändert. Die DEÜV-Abrechnung ignoriert diese Änderung jedoch. Es wird kein Storno und auch keine neue Anmeldung generiert.

Gibt es hier ein Trick, haben wir etwas vergessen?

Liebe Grüße,
Rolf

Re: Rückwirkende Änderung der Nationalität DEÜV Meldung

Verfasst: 05.03.2018 10:30
von Volker Nölle
Guten Morgen!
Vermutlich wird die Meldung erst nachgeholt, wenn ein anderer DEÜV-Grund vorliegt, z.B. bei der Jahresmeldung.
Gruß
Volker Nölle

Re: Rückwirkende Änderung der Nationalität DEÜV Meldung

Verfasst: 05.03.2018 12:27
von gu.he
Hallo Zusammen,

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
[..]
§ 14 Stornierung
(1) Meldungen sind unverzüglich zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren,
bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angaben
über die Zeit der Beschäftigung, das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, den Abgabe-
grund, die Beitragsgruppen, den Personengruppenschlüssel, den Tätigkeitsschlüs-
sel oder die Betriebsnummer des Arbeitgebers enthalten. Satz 1 gilt auch, wenn
unzutreffende Angaben zum in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeits-
entgelt, der Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebes,
der Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder der
anzuwendenden Gefahrtarifstelle in der Meldung enthalten sind.
[..]

Änderung der Nationalität ist demnach kein Meldegrund und wird, wie Herr Nölle schon schrieb, bei der nächsten DEÜV-Meldung korrigiert. Mit dem ändern z.B. des Tätigkeitsschlüssels kann man aber etwas tricksen ;)

Gruß,
Holger Kruft

Re: Rückwirkende Änderung der Nationalität DEÜV Meldung

Verfasst: 06.03.2018 11:24
von r.sonnenberg
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die umfangreichen Antworten.

Da der betroffene Mitarbeiter auf einer Änderung der Meldebescheinigung bestand, haben wir nun in SV.Net ein Storno und eine entsprechende Neuanmeldung veranlasst. Laut SV-Melderichtlinien ist die sofortige Korrektur, wie beschrieben, nicht notwendig.

Wieder etwas dazugelernt. Nochmals danke.

Gruß
Rolf