Zahlstellenverfahren

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Versorgungsbezug
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Zahlstellenverfahren

Beitrag von Versorgungsbezug »

Guten Tag,

ich hoffe, es befindet sich hier ein AG mit Versorgungsbezügen.

Wir setzen in Einzelfällen die lfd. Zahlung eines Versorgungsbezugs vorl. aus, wenn wir Postrückläufer bekommen. Hiernach wird eine (unvermeidliche) "Ende Versorgungsbezug"-Meldung über das Zahlstellenverfahren an die Krankenkasse erzeugt.

Sofern sich die Angelegenheit erst NACH dem Jahreswechsel klärt, wird die Zahlung laufend erst wieder ab 01.01. über das SAP-System aufgenommen, die Nachzahlung des Vorjahres hingegen wird als "Nachzahlung" überwiesen.

Folge: über das masch. Zahlstellenverfahren wird natürlich lediglich eine Beginn/Änderung des VB-Meldung ab 01.01. erzeugt.

Es bleibt somit meldetechnisch eine Lücke zw. Ende VB und Beginn VB (01.01.).

Es wird nach Februar nicht mehr auf das alte Jahr rückgerechnet (Zuflussprinzip).

Wie wird dies woanders gehandhabt ?

Vielen Dank für ein hilfreiches Feedback.

Freundliche Grüße,

Daniela
bwandert
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Re: Zahlstellenverfahren

Beitrag von bwandert »

Hallo,

wir haben in solchen Fällen einfach rückwirkend die Zahlung monatlich wieder aufleben lassen, auch wenn es Rückrechnungen bedeutete.

Sie leisten ja quasi mit den Vorjahresbeträgen einen einmaligen Versorgungsbezug. Ich würde das als Kapitalleistung sehen. Diese ist grundsätzlich beitragspflichtig. Aber der Beitrag ist in dem Fall vom Rentner selber an die Krankenkasse zu entrichten. Die Zahlstelle ist nur in der Pflicht, die Höhe der Kapitalleistung der Krankenkasse mitzuteilen. Eigentlich sollte dies von LOGA erkannt werden und im Zahlstellenverfahren entsprechend getriggert werden. Voraussetzung, die Lohnart ist entsprechend gesteuert.

Ansonsten einfach per svnet die Meldung absetzen.
Zuletzt geändert von bwandert am 24.03.2021 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Versorgungsbezug
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Re: Zahlstellenverfahren

Beitrag von Versorgungsbezug »

Guten Morgen und vielen Dank für das schnelle Feedback.

Vllt. gibt es ja bei Anderen noch andere Verfahrensweisen ohne Rückrechnung aufs alte Jahr, die dennoch eine schlüssige Meldeoptik für die Krankenkasse macht.
Lt. Verfahrensbeschreibung des Zahlstellenverfahrens gibt es hier anscheinend aber keine offensichtliche Lösung........
euslughb
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Re: Zahlstellenverfahren

Beitrag von euslughb »

Hallo,

ich würde jetzt mal behaupten, dass das Zuflußprinzip nur für die Steuer gilt. In der SV muss man laufende Beträge bei "normalen" Arbeitnehmern immer zurückrechnen. Ich sehe hier nicht wirklich einen Grund, wieso man das bei Versorgungsempfängern anders machen sollte.

In der Regel sind es ja meist nur ein oder zwei Monate bis sich die Sache geklärt hat. Besonders bei im Ausland lebenden Versorgungsempfängern kommt das vor. Aber denen sagen wir immer, dass sie die "Lebensbescheinigung" nicht nur an die DRV sondern auch gleich eine Kopie an uns schicken sollen.

Ansonsten mal bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, wie die das sieht.

mfg
Harald
Loga kommt nicht von logisch ;-)
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