Hallo,
wir haben eine privat versicherte Mitarbeiterin, die sich seit Dezember im Mutterschutz befindet. Sie darf den dienstlichen PKW weiterhin privat nutzen. Loga hat eine Jahresmeldung erstellt. Ich bin mir nicht sicher, ob wir eine Unterbrechungsmeldung erstellen müssen. Wer kann mir weiterhelfen?
Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
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Re: Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
Hallo,
Stichwort §23c SGB IV
mfg
Harald
Stichwort §23c SGB IV
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Harald
Loga kommt nicht von logisch
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Re: Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
Damit es nicht so abstrakt klingt:
Wird in einer Ausfallzeit nach § 23c SG IV (Mutterschutz, Elternzeit, Krank ohne LFZ etc.) ein laufendes Entgelt gezahlt, so ist zu prüfen, ob das jetzige Netto aus laufendem Bezug und Lohnersatzleistung nicht höher ist als das „fiktive Vollmonatsnetto“. In LOGA erfolgt diese Prüfung automatisch, wenn die Prüfung im Steuerungsparameter aktiviert wurde, eine entsprechende Fehlzeit vorliegt und ein laufendes Entgelt weitergezahlt wird, beispielsweise ein geldwerter Vorteil PKW.
Bei der Einrichtung der § 23c-Prüfung sind die entsprechenden Lohnarten in der Lohnartensteuerung zu kennzeichnen (Krankengeldaufzahlung und MuSchu-Zuschuss werden automatisch erkannt und dürfen nicht gekennzeichnet werden).
Ein laufender Bezug bleibt sv-frei, sofern er 50,- € unterschreitet (z.B. VL-AG-Anteil). Überschreitet der aber die Freigrenze von 50,- €, wird er komplett sv-pflichtig.
Wird in einer Ausfallzeit nach § 23c SG IV (Mutterschutz, Elternzeit, Krank ohne LFZ etc.) ein laufendes Entgelt gezahlt, so ist zu prüfen, ob das jetzige Netto aus laufendem Bezug und Lohnersatzleistung nicht höher ist als das „fiktive Vollmonatsnetto“. In LOGA erfolgt diese Prüfung automatisch, wenn die Prüfung im Steuerungsparameter aktiviert wurde, eine entsprechende Fehlzeit vorliegt und ein laufendes Entgelt weitergezahlt wird, beispielsweise ein geldwerter Vorteil PKW.
Bei der Einrichtung der § 23c-Prüfung sind die entsprechenden Lohnarten in der Lohnartensteuerung zu kennzeichnen (Krankengeldaufzahlung und MuSchu-Zuschuss werden automatisch erkannt und dürfen nicht gekennzeichnet werden).
Ein laufender Bezug bleibt sv-frei, sofern er 50,- € unterschreitet (z.B. VL-AG-Anteil). Überschreitet der aber die Freigrenze von 50,- €, wird er komplett sv-pflichtig.
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Re: Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
Hallo Herr Nölle,
welcher Steuerungsparameter ist genau gemeint? Wir haben das Problem auch.
freundliche Grüße
welcher Steuerungsparameter ist genau gemeint? Wir haben das Problem auch.
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Re: Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
Gruppe SV - Vollzeitnetto §23c SGB4
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Re: Unterbrechungsmeldung bei arbeitgeberseitigen Leistungen
Hallo Herr Nölle,
vielen Dank für die Info. Es wird jedoch keine Prognose erstellt.
Wir haben den Steuerungsparameter eingepflegt und die LA mit Haken versehen und in der Fehlzeit die Maske Teilentgelt gesteuert.
Haben wir was vergessen oder eine falsche Ausprägung gewählt? Können Sie uns weiterhelfen?
Freundliche Grüße
vielen Dank für die Info. Es wird jedoch keine Prognose erstellt.
Wir haben den Steuerungsparameter eingepflegt und die LA mit Haken versehen und in der Fehlzeit die Maske Teilentgelt gesteuert.
Haben wir was vergessen oder eine falsche Ausprägung gewählt? Können Sie uns weiterhelfen?
Freundliche Grüße