Hallo, ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist am 21.12.2022 gestorben Wir hatten zu diesem Zeitpunkt schon die Entgeltabrechnung sowie die Überweisung fertig, sodass es jetzt zu einer "Überzahlung" kam - weil Sterbetag = Austrittsdatum. Wir müssten laut Tarifvertrag ein Sterbegeld an hinterbliebene Partner, Kinder oder Eltern leisten, diese existieren aber in unserem Fall nicht. Leider nur der erbberechtigte Bruder, der laut Tarifvertrag leer ausgeht...
Erste Frage: Urlaubsanspruch
Ist es richtig, dass der Mitarbeiter für den Sterbemonat keinen anteiligen Urlaubsanspruch mehr hat, weil es ja nur für jeden vollen Kalendermonat Urlaub gibt? Wenn ja, dann hat der Mitarbeiter seinen Urlaubanspruch (von Januar bis November) bereits aufgebraucht und auch hier würde keine Abgeltung mehr passieren...
Zweite Frage:
Wie gehe ich mit dieser Überzahlung für den 22. bis 31.12.2022 um? Muss oder kann ich diese vom erbberechtigten Bruder einfordern? Und wie würde dies steuer- bzw. sv-rechtlich behandelt?
Ich hoffe ihr könnt mir (möglichst mit Gesetzen oder Urteilen) weiterhelfen...
Vielen Dank
LG
Todesfall Mitarbeiter
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Re: Todesfall Mitarbeiter
Hallo NiMo,
Ohne Kenntnis der Anspruchsgrundlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) dürften beide Fragen schwer zu beantworten sein. Das Forum kann keine arbeitsrechtliche Beratung ersetzen, insofern kann ich nur empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht (zu Frage 1) bzw. einen Steuerberater (zu Frage 2) zu kontaktieren.
Zur Frage des Urlaubsanspruchs sei jedoch ein Hinweis:
Der anteilige Erwerb des Urlaubsanspruchs bezieht sich grundsätzlich nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bzw. 4 Wochen) aus dem Bundesurlaubsgesetz. Für den betrieblichen Urlaubsanspruch, also dem Teil, der über den Mindesturlaub hinausgeht, gelten die tariflichen oder vertraglichen Bestimmungen. Soweit für den betrieblichen Urlaubsanspruch nichts vereinbart wurde, kann auch dieser anteilig erworben werden, wenn beide Seiten dies so verstanden haben. Oftmals ist in Tarifverträgen vereinbart, dass der AN für angefangene Arbeitsmonate einen Urlaubsanspruch erwirbt, wenn er mind. 15 Kalendertage beschäftigt war. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, hätte der AN also einen vollen Urlaubsanspruch erworben. Dieser wäre nach Unionsrecht vererbbar (https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 82342.html), und da er vom Erben nicht in natura genommen werden kann, wäre er an den Erben auszuzahlen. In dem Falle müssten Sie also in Loga ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis anlegen, mit dem die Erbansprüche einmalig ausgezahlt werden. Hinsichtlich der Bewertung sowie der etwaigen Überzahlung fragen Sie aber wie gesagt am besten einen Steuerberater.
Menschlich gesehen muss man sich aber schon die Frage stellen, ob es Sinn macht, einem trauernden Angehörigen in die Tasche zu greifen.
Ohne Kenntnis der Anspruchsgrundlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) dürften beide Fragen schwer zu beantworten sein. Das Forum kann keine arbeitsrechtliche Beratung ersetzen, insofern kann ich nur empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht (zu Frage 1) bzw. einen Steuerberater (zu Frage 2) zu kontaktieren.
Zur Frage des Urlaubsanspruchs sei jedoch ein Hinweis:
Der anteilige Erwerb des Urlaubsanspruchs bezieht sich grundsätzlich nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bzw. 4 Wochen) aus dem Bundesurlaubsgesetz. Für den betrieblichen Urlaubsanspruch, also dem Teil, der über den Mindesturlaub hinausgeht, gelten die tariflichen oder vertraglichen Bestimmungen. Soweit für den betrieblichen Urlaubsanspruch nichts vereinbart wurde, kann auch dieser anteilig erworben werden, wenn beide Seiten dies so verstanden haben. Oftmals ist in Tarifverträgen vereinbart, dass der AN für angefangene Arbeitsmonate einen Urlaubsanspruch erwirbt, wenn er mind. 15 Kalendertage beschäftigt war. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, hätte der AN also einen vollen Urlaubsanspruch erworben. Dieser wäre nach Unionsrecht vererbbar (https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 82342.html), und da er vom Erben nicht in natura genommen werden kann, wäre er an den Erben auszuzahlen. In dem Falle müssten Sie also in Loga ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis anlegen, mit dem die Erbansprüche einmalig ausgezahlt werden. Hinsichtlich der Bewertung sowie der etwaigen Überzahlung fragen Sie aber wie gesagt am besten einen Steuerberater.
Menschlich gesehen muss man sich aber schon die Frage stellen, ob es Sinn macht, einem trauernden Angehörigen in die Tasche zu greifen.
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Re: Todesfall Mitarbeiter
Hallo zusammen,
bei uns ist am 14.6 leider ein Mitarbeiter verstorben.
Die Unterlagen der Erben liegen uns mittlerweile auch vor.
Wie lege ich jetzt den Erben richtig in Loga an?
Muss ich ein Eintrittsdatum Sterbetag +1 = 15.06.2023 erfassen ?
Was muss als Austrittsdatum hinterlegt werden? der 30.06.23 ?
Oder kann ich den Erben auch ab 01.08.2023 anlegen ? und dann mit welchen Austrittsdatum?
Ich stehe im Moment auf dem berühmten Schlauch und wäre für eine Hilfestellung dankbar.
VG
Robin
bei uns ist am 14.6 leider ein Mitarbeiter verstorben.
Die Unterlagen der Erben liegen uns mittlerweile auch vor.
Wie lege ich jetzt den Erben richtig in Loga an?
Muss ich ein Eintrittsdatum Sterbetag +1 = 15.06.2023 erfassen ?
Was muss als Austrittsdatum hinterlegt werden? der 30.06.23 ?
Oder kann ich den Erben auch ab 01.08.2023 anlegen ? und dann mit welchen Austrittsdatum?
Ich stehe im Moment auf dem berühmten Schlauch und wäre für eine Hilfestellung dankbar.
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Re: Todesfall Mitarbeiter
Also ich lege den Erben immer im aktuellen Abrechnungsmonat für einen ganzen Monat an, z. B. 1. bis 31. August.