tageweise Abrechnung "freier" sv-Pflichtiger Mitar

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Dirk Zimmat
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tageweise Abrechnung "freier" sv-Pflichtiger Mitar

Beitrag von Dirk Zimmat »

Moin moin ...

Wie sehen Sie folgenden Sachverhalt:

Am 09.07.07 arbeitet ein sv-pflichtiger AN für genau diesen einen Tag. Er erhält laufende Bezüge von 150,00€. Diese werden im Vertrag 9 abgerechnet und in der RV voll verbeitragt.

Am 21.07.07 arbeitet dieser AN wieder für genau diesen Tag. Er erhält einen laufenden Bezug von 240,00€ Dieser wird im Vertrag 10 abgerechnet. Hier werden jetzt 200,00€ RV-pflichtig gemacht.

Die Tages-BBG liegt bei 175,00€. Loga füllt also jetzt den RV-Spielraum im Vertrag 9 auf.

Dieser sachverhalt wird derzeit bei uns kontrovers Diskutiert.

Wodurch wird diese Vorgehen legitimiert?
Kann ich gegensteuern, wenn ja wo?

mfg,

Dirk Zimmat
Manfred Käppele
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Beitrag von Manfred Käppele »

Hallo Herr Zimmat!

Ich las gestern in IKK profil 3/07 folgendes zum Thema Einmalzahlungen:

"Beendet ein Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis ..., arbeitet dann für einen anderen Arbeitgeber und kehrt im Laufe des Kalenderjahres in Ihren Betrieb zurück, müssen Sie bei anfallenden Einmalzahlungen grundsätzlich alle Monate eines Kalenderjahres in die Feststellung [MK: des sv-pflichtigen Anteils der EZ] einbeziehen, in denen er in Ihrem Betrieb beschäftigt war."

Wie gesagt, es geht dort um Einmalzahlungen. Aber abgesehen geht es m.E. um den gleichen Sachverhalt, nämlich dass bei der Prüfung auf die BBG alle Entgelte und SV-Tage des Prüfzeitraumes - bei EZ: des Jahres; bei lfd. Entgelt: des Monates - einzubeziehen sind, auch wenn zwischenzeitlich keine Beschäftigung bestand.

Leider ist in dem Beitrag die rechtliche Grundlage nicht angegeben.


frdl. Gruß
Manfred Käppele
Manfred Käppele
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Beitrag von Manfred Käppele »

Hallo Herr Zimmat!

Sind Sie bei diesem Thema schon weiter gekommen?

frdl. Gruß
Manfred Käppele
Dirk Zimmat
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SV-Berechnung bei Freien MA

Beitrag von Dirk Zimmat »

Moin moin ...

Hallo Herr Käppele,

ich bin noch nicht weiter. Ich suche noch einen günstigen Fall um P&I dies zu dokumentieren. Problem ist, dass sich die beschriebene Abrechnungsweise oft erst in Rückrechnungen darstellt und dann durch die "Hintertür" in einem anderen Vertrag auswirkt der aktuell eigentlich garnicht dran ist. So fällt die Änderung manchmal garnicht auf.

Ich melde mich wieder hierzu.

Gruß,
Zimmat
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