Hallo zusammen,
wir hatten die Rentenversicherung zu Besuch und dort wurde folgender Fall beanstandet:
Ein Mitarbeiter geht ab 10.6 in Elternzeit und freiw. KV versichert. Loga hat hier 9 SV Tage angesetzt und auf die tägliche BBG runtergerechnet.
Zweiten Vertrag angelegt ab 10.06 für Tz in EZ, hier den Beitragsschlüssel 1111, genommen.
Der Prüfer sagt, dass wäre falsch. Wir hätten nicht zwei Verträge anlegen dürfen, nur weil die Arbeitszeit sich ändert!
Er möchte jetzt, dass wir eine Nachzahlung leisten, da der Mitarbeiter mit 30 SV Tagen zu berücksichtigen gewesen wäre und wir vom SV Brutto hätten ausgehen müssen und nicht von der anteiligen BBG.
Ich kenne mich hier noch nicht so aus, hatte schon jemand so eine Konstellation?
Danke und schöne Grüße
Anna