SFN Zuschlag SV Pflichtig

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AndiA
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SFN Zuschlag SV Pflichtig

Beitrag von AndiA »

Hallo an Alle,

eine Extrawache (Aushilfe) von uns hat im Mai 2013 an mehren Tagen gearbeitet unter anderem Sonntags und Feiertags. Er wurde normal abgerechnet DEUv Meldungen wurden normal erstellt. Es gab einen Fehler in der DEUV (keine Entgelte gemeldet) so das ich den Mitarbeiter korigiert habe. Sozialversicherungsmaske wurde gesplittet, Lohnarten wurden Tagesgenau erfasst. Die DEUV kommen jetzt wieder korrekt. Nur habe ich jetzt das Problem das er den Feiertagszuschlag komplett SV Pflichtig macht.

Feiertagszuschlag 35%
8 Stunden Feiertag

Stundensatz 10,23

= 28,64 (8 Stunden) Zuschlag

Ich habe mir die Regeln bezüglich Steuerfrein Zuschlägen ( 25 Eur Grundlohn Regel und 50 Euro Grundlohn Regel ) angeschaut nach meiner berechnung liegt das Geld drunter.

Es muss eine logische Erklärung geben warum er diesen Feiertag nun pflichtig macht.

...zu sagen ist vlt noch das der MA in diesem Monat an mehrern Tagen noch Sonntagszuschläge bekommt die allerdings frei bleiben. ( Auch wieder seperate Zeiträume aber im gleichen Monat)

Vlt. hat jemand dieee eine Idee :)


Grüße
Emma2003
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Beitrag von Emma2003 »

Hallo AndiA,

wie haben Sie den ASP "§3b Art der Grundlohnermittlung" gesteuert um den steuerlichen Grundlohn zu ermitteln? Über die Lohnsatz-Methode oder Basis-Bezüge.
Hier muss evtl. noch in den Grundlohnarten etwas nachgesteuert werden, damit der steuerliche Grundlohn höher liegt.
Oder es kann auch in der Lohnarten Deutschland auf dem Reiter Steuer in dem Feld "steuerliche Zuschläge" eine falsche Ausprägung sein.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße
Cerstin Kirk
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