Hallo,
ich bin neu in der Firma und habe nun einen Fall auf dem Tisch, der nicht gerade erfreulich ist. MA ist seit Juni 2007 privat KV versichert, war vorher im Ausland pflichtversichert. Zusätzlich hatte der MA eine private KV über seine Eltern in Deutschland. Ab Juni 2007 wurde die private KV auf seinen Namen umgeschrieben und als KV dem AG gemeldet. Eine SV Pürfung hatte damals wohl nicht statt gefunden. Nun soll ab Juni 2007 eine Pflichtverbeitragung zur erfolgen. Eintritt war auch im Juni 2007. Der MA kommt nicht über die Beitragsbemessungsgrenze. Hat jemand Erfahrung wie das mit der Rückforderung von einer privaten KV abläuft und wie lange so entwas dauern kann. Ich möchte den Fall gerne sauber abschließen.
tomsen
Private KV hätte nicht sein dürfen
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Private KV hätte nicht sein dürfen
MfG Tomsen