Hallo zusammen,
im TVöD gibt es ab dem 01.03.2024 eine Tariferhöhung und wir prüfen zurzeit die Minijobfälle.
Dabei haben wir folgende Konstellation:
monatliches Entgelt: 503,03 €
Jahressonderzahlung: 425,11 €
Damit liegt das durchschnittliche Entgelt bei 538,46 € und somit hört die geringfügige Beschäftigung ab dem 01.03.2024 auf.
Da das Entgelt unter 2.000 € liegt, haben wir zusätzlich den Fall als Midijob erfasst.
Dadurch ergibt sich jetzt eine Entgeltabrechnung, bei der die Person nur 2,07 € Pflegeversicherung zahlen muss und sonst keine weiteren Sozialverversicherungsbeiträge.
Für mich stellt sich die Frage, ob das so korrekt, da es schon etwas seltsam aussieht.
Midijob - Mitarbeiter muss keine SV-beiträge zahlen
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Re: Midijob - Mitarbeiter muss keine SV-beiträge zahlen
Guten Morgen an die andere Rheinseite.
Haben Sie mal
- in die Analyse geschaut?
- für den Testmonat das Entgelt künstlich erhöht und dann neu abgerechnet?
MfG
THE
Haben Sie mal
- in die Analyse geschaut?
- für den Testmonat das Entgelt künstlich erhöht und dann neu abgerechnet?
MfG
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Re: Midijob - Mitarbeiter muss keine SV-beiträge zahlen
Hallo,
ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem es allerdings einen Teilmonat betraf. Lassen Sie den Fall mal im Internet durch einen Gleitzonenrechner überprüfen. In meinem Fall passte das Ergebnis.
Ursula Bohling
ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem es allerdings einen Teilmonat betraf. Lassen Sie den Fall mal im Internet durch einen Gleitzonenrechner überprüfen. In meinem Fall passte das Ergebnis.
Ursula Bohling
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Re: Midijob - Mitarbeiter muss keine SV-beiträge zahlen
Also der Rechner im Internet zeigt das selbe Ergebnis an. Dann sollte dies ja korrekt sein.
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Re: Midijob - Mitarbeiter muss keine SV-beiträge zahlen
Hi,
das müsste tats. so passen. Der MA zahlt fast nichts aber der AG zahlt mehr..
Das ganze wird anhand der Formel errechnet. MA zahlen dann bei 438,01 keine Beiträge.. bzw. nicht mehr als geringfügig Beschäftigte.
Das steigt dann mit zunehmenden SV-Entgelt progressiv an.
Erst ab 2.000 € entspricht der anfallende SV-Beitrag des AN dem, der ohne den Übergangsbereich anfallen würde.
Wichtig ist hierbei, dass man auf etwaige Mehrfachbeschäftigungen abfrägt.
Diese verändern dann den Gesamtbeitrag was auch bei 438.- zu Beiträgen führt.
LG Peter
das müsste tats. so passen. Der MA zahlt fast nichts aber der AG zahlt mehr..
Das ganze wird anhand der Formel errechnet. MA zahlen dann bei 438,01 keine Beiträge.. bzw. nicht mehr als geringfügig Beschäftigte.
Das steigt dann mit zunehmenden SV-Entgelt progressiv an.
Erst ab 2.000 € entspricht der anfallende SV-Beitrag des AN dem, der ohne den Übergangsbereich anfallen würde.
Wichtig ist hierbei, dass man auf etwaige Mehrfachbeschäftigungen abfrägt.
Diese verändern dann den Gesamtbeitrag was auch bei 438.- zu Beiträgen führt.
LG Peter