Krankengeldzuschuss

Forum für die Diskussion beitragsrechtlicher Fragen
Antworten
Janka Schubert
Beiträge: 130
Registriert: 07.01.2015 09:38
Wohnort: Marienberg
Abrechnungssystem: LOGA
Payroll: Ja
Hochrechnung: Ja
Zeitwirtschaft: Nein
HCM: Nein
Stellenplan: Ja
Auswertungsgenerator: Ja
Analyse: Ja
Archiv: Ja
Firma:
Branche:

Krankengeldzuschuss

Beitrag von Janka Schubert »

Eine Mitarbeiterin war zur Kur und erhielt Übergangsgeld. Der Rentenversicherungsträger meldete uns Brutto- und Nettokrankentagegeld in gleicher Höhe (34 €).
Wir haben von der Mitarbeiterin den Bescheid erhalten, in der 75 € Bruttoregelarbeitsentgelt und daraus dann 50 € Nettoregelarbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage von der Rentenversicherung genutzt werden. Soweit nachvollziehbar. Ich würde dann bei Bruttokrankengeld 68 % von 75 € = 51 € eingeben und bei Nettokrankentagegeld 34 € eintragen.
Wir können leider nicht nachvollziehen, warum die Rentenversicherung uns Brutto und Netto gleich gemeldet hat.
Jetzt haben wir der Mitarbeiterin auf dieser Basis Krankengeldzuschuss gezahlt und müssten diesen zurückfordern, wenn wir das Brutto ändern.

Hat jemand in diesem Bereich Erfahrungen? Leider ist es schwierig, bei der Rentenversicherung den richtigen Ansprechpartner zu finden...wir versuchen es parallel zu dieser Anfrage weiter...
Janka Schubert
Beiträge: 130
Registriert: 07.01.2015 09:38
Wohnort: Marienberg
Abrechnungssystem: LOGA
Payroll: Ja
Hochrechnung: Ja
Zeitwirtschaft: Nein
HCM: Nein
Stellenplan: Ja
Auswertungsgenerator: Ja
Analyse: Ja
Archiv: Ja
Firma:
Branche:

Aktualisierung

Beitrag von Janka Schubert »

Nachdem wir mittlerweile drei verschiedene Auskünfte von der Rentenversicherung erhielten, haben wir bei unserer P & I-Consulterin nachgefragt. Sie wies uns auf § 46 SGB IX hin und daraus resultiert, dass 80 % vom Brutto (60 €) das Netto in Höhe von 35 € nicht übersteigen darf und daher beide Beträge gleich sind...

Bei so vielen Auskünften kann man sich jetzt eine Aussuchen... :?
Antworten