Kinderlosenzuschlag

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M.Umbreit
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Kinderlosenzuschlag

Beitrag von M.Umbreit »

Ein MItarbeiter hat bei uns folgende Fallkonstellation:

1 leibliches Kind, 28 Jahre alt

Dieses Kind wurde nun von einem anderen Elternpaar adoptiert. Müssen wir jetzt etwas in der Pflegeversicherung beachten? Zählt der Beschäftigte jetzt als "kinderlos"???

Irgendwie stehen wir auf dem Schlauch...bzw. hatten wir noch solch einen expliziten Fall noch nicht.
blue_paladin
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Re: Kinderlosenzuschlag

Beitrag von blue_paladin »

Hallo Herr Umbreit,

Damit das Kind bei den Adoptiveltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt wird, muss es zum Zeitpunkt der Adoption innerhalb der Altersgrenzen einer Familienversicherung liegen (d.h. Bis zum 23. Geburtstag, wenn das Kind keine Erwerbstätigkeit ausübt bzw. Bis zum 25. Geburtstag und ggf. sogar länger, wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet).

Im folgenden Artikel der TK wird der Sachverhalt beschrieben:

https://www.tk.de/firmenkunden/service/ ... 16?tkcm=ab

Da im vorliegenden Fall die Altersgrenze bereits überschritten ist, gelten die Adoptiveltern als kinderlos. Die leiblichen Eltern werden weiterhin mit "1 Kind lebenslang" abgerechnet.

M.Umbreit hat geschrieben:
14.11.2023 14:51
Ein MItarbeiter hat bei uns folgende Fallkonstellation:

1 leibliches Kind, 28 Jahre alt

Dieses Kind wurde nun von einem anderen Elternpaar adoptiert. Müssen wir jetzt etwas in der Pflegeversicherung beachten? Zählt der Beschäftigte jetzt als "kinderlos"???

Irgendwie stehen wir auf dem Schlauch...bzw. hatten wir noch solch einen expliziten Fall noch nicht.
KevinM
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Re: Kinderlosenzuschlag

Beitrag von KevinM »

Sobald man einmal ein Kind hatte, kann dieser Status nicht mehr verloren gehen. Somit hat der Mitarbeiter immer noch ein Kind :)
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