Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
MA geht am 04.11.2013 in Mutterschutz, daher wird eine Unterbrechungsmeldung 51 gemacht mit Meldezeitraum 01.01.2013 bis 03.11.2013.
Anschließend nimmt MA ein Jahr Elternzeit und steigt am 23.12.2014 mit einem neuen Vertrag wieder ein.
Es folgt für das Jahr 2014 eine Jahresmeldung 50 mit Meldezeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 und dem Entgelt der 8 Tage aus dem Dezember.
Meine Frage nun:
Muss der Meldezeitraum der Jahresmeldung nicht 23.12.2014 bis 31.12.2014 lauten?
So könnte doch die Annahme entstehen, der MA hätte die paar Groschen aus Dezember über das gesamte Jahr verdient.
Ich bin jetzt nicht der Experte für DEÜV, aber habe das Thema natürlich auch gegoogelt. Im www habe ich zu meinem speziellen Fall nichts gefunden. Es gab eine ähnliche Konstellation nur in einem Kalenderjahr, also 51er-Meldung Anfang des Jahres (z.B. 05.02.2014), Wiedereinstieg im Laufe des Jahres (z.B. 11.11.2014) und dann eine 50er-Meldung mit Meldezeitraum 11.11.-31.12.2014. Das würde meine These aber unterstützen, dass Loga in meinem Fall den falschen Meldezeitraum auswirft.
Gibt es hierzu Expertenantworten?
Vielen Dank vorab,
liebe Grüße,
Dierck Wiedermann
Jahresmeldung
-
- Beiträge: 159
- Registriert: 14.01.2011 09:24
- Abrechnungssystem: Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
-
- Beiträge: 64
- Registriert: 26.01.2012 09:33
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Nein
- HCM: Nein
- Stellenplan: Nein
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Hallo Herr Wiedermann,
zufällig heute so einen Fall in den Händen gehabt. MA ab 12.11.2012 in Mutterschutz. Elternzeit von 25.02.2013 bis 29.12.2014.
-> Unterbrechungsmeldung Grund 51 01.01.2012 - 11.11.2012
-> Jahresmeldung 2014 Grund 50 30.12.2014 -31.12.2014
Unterschied zu Ihnen - Kein neuer Vertrag!
IMHO wäre es so aber richtig ...
MfG,
Holger Kruft
zufällig heute so einen Fall in den Händen gehabt. MA ab 12.11.2012 in Mutterschutz. Elternzeit von 25.02.2013 bis 29.12.2014.
-> Unterbrechungsmeldung Grund 51 01.01.2012 - 11.11.2012
-> Jahresmeldung 2014 Grund 50 30.12.2014 -31.12.2014
Unterschied zu Ihnen - Kein neuer Vertrag!
IMHO wäre es so aber richtig ...
MfG,
Holger Kruft
-
- Beiträge: 159
- Registriert: 14.01.2011 09:24
- Abrechnungssystem: Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
-
- Site Admin
- Beiträge: 1361
- Registriert: 15.04.2005 00:01
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Ja
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
-
- Beiträge: 159
- Registriert: 14.01.2011 09:24
- Abrechnungssystem: Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Hallo Herr Rose,
vielen Dank für das Feedback.
Die Vertragskonsolidierung ist an. Beide Varianten stehen auf vertragsübergreifende Meldung.
Meiner Meinung nach sollte Loga dann den Sachverhalt der vorhandenen Fehlzeit im Vorvertrag sehen und auch berücksichtigen und entsprechend den Meldezeitraum anpassen. Genau dafür ist die Konsolidierung doch da, oder?
Natürlich könnte ich nun in diesem speziellen Fall die Konsolidierung auch abschalten. Dadurch würde Loga wohl eine 50er-Meldung mit dem korrekten Zeitraum erstellen. Dann habe ich aber anscheinend den Sinn der Konsolidierung nicht verstanden.
MfG,
Dierck Wiedermann
vielen Dank für das Feedback.
Die Vertragskonsolidierung ist an. Beide Varianten stehen auf vertragsübergreifende Meldung.
Meiner Meinung nach sollte Loga dann den Sachverhalt der vorhandenen Fehlzeit im Vorvertrag sehen und auch berücksichtigen und entsprechend den Meldezeitraum anpassen. Genau dafür ist die Konsolidierung doch da, oder?
Natürlich könnte ich nun in diesem speziellen Fall die Konsolidierung auch abschalten. Dadurch würde Loga wohl eine 50er-Meldung mit dem korrekten Zeitraum erstellen. Dann habe ich aber anscheinend den Sinn der Konsolidierung nicht verstanden.
MfG,
Dierck Wiedermann
-
- Site Admin
- Beiträge: 1361
- Registriert: 15.04.2005 00:01
- Abrechnungssystem: LOGA
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Ja
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche:
Sehe ich auch so.Wiedermann hat geschrieben:Hallo Herr Rose,
vielen Dank für das Feedback.
Die Vertragskonsolidierung ist an. Beide Varianten stehen auf vertragsübergreifende Meldung.
Meiner Meinung nach sollte Loga dann den Sachverhalt der vorhandenen Fehlzeit im Vorvertrag sehen und auch berücksichtigen und entsprechend den Meldezeitraum anpassen. Genau dafür ist die Konsolidierung doch da, oder?
....
MfG,
Dierck Wiedermann
-
- Beiträge: 159
- Registriert: 14.01.2011 09:24
- Abrechnungssystem: Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Nein
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Nein
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche: