DEÜV-Meldungen

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Fritsche
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DEÜV-Meldungen

Beitrag von Fritsche »

Hallo,

ich habe eine Mitarbeiter, welcher Elternzeit mit Teilzeit beantragt hat.
Ich habe für diesen Mitarbeiter den 1. Vertrag (Hauptvertrag) mit Elternzeit als Fehlzeit hinterlegt. Jedoch ist die Fehlzeit vom 15.07. - 15.08.2014 und somit geht leider keine Unterbrechungsmeldung DEÜV - GD 52 raus.

Ist das Richtig?

Weiterhin habe ich einen 2. Vertrag angelegt Im Feld Vertragstyp auf der AV-Maske habe ich nix eingetragen. bei der Testabrechnung ist mir aufgefallen, das Loga eine Neuanmeldung DEÜV erstellen möchte. Wie unterdrücke ich diese?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen lieben dank im Voraus.
KW
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Beitrag von KW »

Im Vertragstyp des 2. Vertrages muss Nebenvertrag stehen...
euslughb
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Beitrag von euslughb »

Hallo zusammen,

in der Hilfe gibt es eine Anleitung dazu (siehe: Thema Beschäftigung während der Elternzeit KAPSVERZIE)

Demnach ist der zweite Vertrag weder als Hauptvertrag noch als Nebenvertrag zu schlüsseln. Vielmehr wird die Meldungserstellung durch den ASP DEÜV Konsolidierung maßgeblich beeinflußt.

Bei uns ist alles so gesteuert, wie in der Hilfe beschrieben und die Meldungen kommen auch korrekt raus.

mfg
Harald Brucker
Loga kommt nicht von logisch ;-)
Edith Rijken
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Beitrag von Edith Rijken »

Hallo,

das keine Meldung 52 erstellt wird, ist m.E. korrekt. Eine Unterbrechnungsmeldung ist nur erforderlich, wenn mind. 1 Kalendermonat kein Engelt fließt. Dies ist hier nicht der Fall. Es wird in beiden Monaten ein Teilentgelt gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
E. Rijken
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