Deüv Meldung wg- einmaligen Arbeitsentgelts

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SaCalobra
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Deüv Meldung wg- einmaligen Arbeitsentgelts

Beitrag von SaCalobra »

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Ein MA scheidet zum 14.06.2023 aus. Ganz normale Abmeldung zum 14.06.2023.

Im September habe ich rückwirkend in den Juni noch eine Einmalzahlung erfasst und abgerechnet. Jetzt erstellt Loga eine 54er Meldung mit dem Zeitraum 01.06.2023-30.06.2023 obwohl ja schon eine Abmeldung zum 14.06.2023 erfolgt ist.

Ist der Meldezeitraum der 54er Meldung 01.06.2023-30.06.2023 korrekt?
Oder müsste die 54er Meldung vom 01.06.2023-14.06.2023 (Ende des Arbeitsverhältnisses) lauten?

Vielen Dank und viele Grüße
Robin
Rethink P&I
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