Berufsständische Altersversorgung

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Dorfmüller, Ulrich
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Berufsständische Altersversorgung

Beitrag von Dorfmüller, Ulrich »

Hallo zusammen,

zur Zeit haben wir eine SV Prüfung im Haus. Wir sind ein Produktionsbetrieb in der
chemischen Industrie und beschäftigen mehrere Apotheker mit Approbation und
Rechtsanwälte mit Zulassung die alle in einer berufsständischen Altersversorgung Mitglied sind.
Die entsprechenden Bescheinigungen liegen vor.

Jetzt wollen die Prüfer Stellenbeschreibungen der betreffenden Personen,
um zu prüfen ob die Voraussetzung zur Befreiung von der gesetzlichen RV noch vorliegen.

Ist das richtig und legitim? Was müssen wir als Arbeitgeber bei der Neueinstellung
solcher Mitarbeiter beachten? Gibt es gesetzliche Grundlagen?

MfG

Dorfmüller
Arndt
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Beitrag von Arndt »

Hallo Herr Dorfmüller,

ja, das ist korrekt. Die Befreiung in der RV und Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk gilt nicht für immer, sondern beschränkt sich auf eine Beschäftigung bzw. Tätigkeit. Dabei ist die "berufsspezifische Tätigkeit" ausschlaggebend. Ein Zahnarzt in einer Unternehmensberatung wird wohl eher nicht anerkannt. Für Neueintritte erstellen wir ein Stellenprofil bzw. gestalten die Arbeitsverträge entsprechend, um die berufsspezifische Tätigkeit zu dokumentieren.

MfG
Dirk Arndt
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