Hallo in die Runde,
wir haben einen SV-pflichtig Beschäftigten, der nebenbei die Tätigkeit des Ortsvorstehers ausübt.
Er erhält aus der Stadtkasse dafür eine Aufwandsentschädigung.
Inwieweit ist die Aufwandsentschädigung (720 € / 2400€ im Jahr werden weit überschritten) beitrags- bzw. steuerpflichtig?
Ich habe dazu sehr viel gelesen, bin aber der Meinung dass man viel Interpretationsspielraum hat.
Vielen Dank für die Hilfe!
Beitragspflicht Ehrenamt/Ortsvorsteher
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Re: Beitragspflicht Ehrenamt/Ortsvorsteher
Hallo,
ich bin jetzt aktuell nicht so im Thema drin. Aber generell würde ich behaupten:
- Die steuerfreie Aufwandsentschädigung ist beitrags-/steuerfrei.
- Darüber hinaus gehende Beträge sind beitrags-/steuerpflichtig. Eventuell aber als Minijob für den Ortsvorsteher frei.
Würde ich im Zweifelsfall auch mit einer Krankenkasse / Minijob-Zentrale abklären.
Gruß
Stefan
ich bin jetzt aktuell nicht so im Thema drin. Aber generell würde ich behaupten:
- Die steuerfreie Aufwandsentschädigung ist beitrags-/steuerfrei.
- Darüber hinaus gehende Beträge sind beitrags-/steuerpflichtig. Eventuell aber als Minijob für den Ortsvorsteher frei.
Würde ich im Zweifelsfall auch mit einer Krankenkasse / Minijob-Zentrale abklären.
Gruß
Stefan
Vasilios Triadis: "DER WESENTLICHE GRUND FÜR DEN ERFOLG DER P&I LIEGT IN DER BESONDEREN BEZIEHUNG ZU UNSEREN KUNDEN, WELCHE SICH IM KERN DURCH DREI ELEMENTE AUSZEICHNET: VERLÄSSLICHKEIT. EHRLICHKEIT. VERTRAUEN." (Konzernbericht 2018/2019)