Ausbildung nach Dauerkrank Träger DRV

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THE
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Ausbildung nach Dauerkrank Träger DRV

Beitrag von THE »

Hallo zusammen,
uns liegt ein Fall mit folgender Konstellation vor:
- Mitarbeiterin ist seit längerer Zeit erkrankt (inzwischen ausgesteuert)
- Nun besteht jetzt die Möglichkeit einer Ausbildung. Der Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.
- Für das Ausbildungsverhältnis sind vom Arbeitgeber Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Rehabilitanden (Bemessungsgrundlage:
1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) abzuführen.

Was brauchen wir
1.) in der Beitragsgruppe ein 0110?
2.) in der Personengruppe ein 111?
3.) Maske SV, auf dem Feld Zusatz, abweichende Berechnung ein "REHA AV 1 Proz der Bezugsgröße"?
4.) eine Lohnart mit einer Hinzurechnung SV in Höhe von 30,45 (das sind die 1 Proz der Bezugsgröße)?
5.) in der Steuer "alles auf frei", dh Steuerklasse steht auf "Keine Steuerklasse ..."

So ist der Fall aktuell eingeschlüsselt, abgerechnet sieht das so aus
- KV und PV sind still
- in der AV kommt der erwartete Beitrag BRA = 30,45, AA = 0,91
alles gut.

Aber in der RV kommt zunächst
- RV-Brutto von 0,00 aus laut Analyse,
- LOA BRR in Höhe von 609,00. Darauf werden dann AG-Anteile RV gebildet. In der Analyse ist das der Wert für den Sachbezugswert freie Verpflegung West
- und dann dazu "passend" eine LOA RAG über 113,27

Was kann falsch sein?
MfG
THE
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Re: Ausbildung nach Dauerkrank Träger DRV

Beitrag von THE »

THE hat geschrieben:
03.12.2018 16:28

Was kann falsch sein?

Inzwischen können wir uns selber antworten.
Die Personengruppe 111 rechnet automatisch ein RV-Brutto von 609,00. Dahinter steckt der schon zitierte Sachbezug. Offensichtlich ist dies so richtig/gewollt....
Wir haben auf die Personengruppe 102 geändert. Dann bildet er das Brutto nur aus der Hinzurechnungslohnart. Aufgrund des geringen Betrages greift hier die Geringverdienerregelung, der AG zahlt somit die Beiträge RV und AV komplett/alleine.
Damit sind wir im Ziel.

MfG
THE
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