Hallo zusammen,
ich habe einen Personalfall, der die Ausfertigungen der AU-Bescheinigungen grundsätzlich nicht bei seiner Krankenkasse abgibt.
Diese - also die KK - daher über Krankheitszeiten bzw. Vorerkrankungszeiten auch nicht informiert ist. Daher sind die EEL-Rückmeldungen immer wieder mit dem Hinweis versehen, dass keine Bescheinigung vorliegt.
Die Krankenkasse sieht sich auch nicht in der Pflicht die Versicherte darauf hinzuweisen, dass sie eine Abgabepflicht an die KK hat.
Welche Möglichkeiten (das nette Gespräch mit der Mitarbeiterin hat keine Verhaltensänderung herbeigeführt) stehen mir offen, da mittlerweile einige Krankheitswochen mit Entgeltfortzahlung im Raum stehen?
Vielen Dank für Hinweise und Informationen.
Gruß
ingouser
AU-Bescheinigung für KK wird nicht abgegeben
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Re: AU-Bescheinigung für KK wird nicht abgegeben
Hallo,
arbeitsrechtlich hat man da wohl kaum Möglichkeiten. Ich kopiere die Krankmeldungen immer und schicke sie an die Krankenkasse. Da die Arztnummer auf der Krankmeldung zu sehen ist, wird die Krankenkasse in der Regel eine Arztanfrage machen.
Wenn die Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist und der Mitarbeiter Anspruch auf Krankengeld hat, wird die Krankenkasse vorerst die Zahlung verweigern bzw. später einsetzen.
In manchen Fällen habe ich auch schon einfach so getan, wie wenn die Zeiten anrechenbar sind und die Lohnfortzahlung eingestellt. Nachzahlen kann man immer noch.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann kann ja vielleicht auch mal der mit dem Mitarbeiter sprechen.
mfg
Harald
arbeitsrechtlich hat man da wohl kaum Möglichkeiten. Ich kopiere die Krankmeldungen immer und schicke sie an die Krankenkasse. Da die Arztnummer auf der Krankmeldung zu sehen ist, wird die Krankenkasse in der Regel eine Arztanfrage machen.
Wenn die Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist und der Mitarbeiter Anspruch auf Krankengeld hat, wird die Krankenkasse vorerst die Zahlung verweigern bzw. später einsetzen.
In manchen Fällen habe ich auch schon einfach so getan, wie wenn die Zeiten anrechenbar sind und die Lohnfortzahlung eingestellt. Nachzahlen kann man immer noch.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann kann ja vielleicht auch mal der mit dem Mitarbeiter sprechen.
mfg
Harald
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Re: AU-Bescheinigung für KK wird nicht abgegeben
Guten Morgen,
wir haben auch viele solcher Fälle.
Wir weisen immer schriftlich darauf hin, welche AU-Zeiten bei der KK nicht vorliegen. Grundsätzlich verweisen wir auf die Abgabepflicht und drohen an, dass wir die Zeiten anrechnen und Krankengeldverlust entsteht.
Wenn dann immer noch nichts passiert, rechnen wir die Zeiten an
wir haben auch viele solcher Fälle.
Wir weisen immer schriftlich darauf hin, welche AU-Zeiten bei der KK nicht vorliegen. Grundsätzlich verweisen wir auf die Abgabepflicht und drohen an, dass wir die Zeiten anrechnen und Krankengeldverlust entsteht.
Wenn dann immer noch nichts passiert, rechnen wir die Zeiten an
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Re: AU-Bescheinigung für KK wird nicht abgegeben
Vielen Dank für die Hinweise und der Darstellung des praktischen Umgangs mit dem Problem
Gruß
Ingo
Gruß
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Re: AU-Bescheinigung für KK wird nicht abgegeben
Hallo,ingouser hat geschrieben: ↑22.03.2021 15:48
Welche Möglichkeiten (das nette Gespräch mit der Mitarbeiterin hat keine Verhaltensänderung herbeigeführt) stehen mir offen, da mittlerweile einige Krankheitswochen mit Entgeltfortzahlung im Raum stehen?
Vielen Dank für Hinweise und Informationen.
Gruß
ingouser
wir haben diese Probleme auch öfter.
Selbst wenn ich die AG-Kopie der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse sende, bleibt die Vorerkrankungsanfrage erfolglos, da auf der AG-Bescheinigung zwar die Arztnummer, aber nicht die Diagnose steht. Das reicht den meisten Krankenkassen als Vorwand, um weiterhin keine Vorerkrankungsprüfung zu machen. (klar, damit ist es erst mal ein EFZ-Fall und der AG trägt die Kosten - ein Schelm wer Böses denkt).
Daher fahren wir seit einiger Zeit meistens eine "harte Linie". Erhalten wir die Rückmeldung, dass AUBs nicht vorliegen, dann unterstellen wir grundsätzlich die Anrechnung. Wir informieren den Arbeitnehmer darüber, mit dem Hinweis: Sollte es dadurch zur Überschreitung der 42 Tage kommen, bekommt er erst einmal kein Geld. Meistens sind die AUBs dann sehr schnell bei Krankenkasse.
(arbeitsrechtlich wahrscheinlich überhaupt nicht okay, aber hilfreich - meistens trifft es ja immer dieselben Pappenheimer...)
--bwandert-----------------------------------------------------------------