Guten Morgen zusammen,
ich hoffe hier finde ich fachkundige Hilfe. Ich habe 2 neue Mitarbeiter die identisch eingruppiert sind und auch identische Steuermerkmale haben der einzige Unterschied ist, dass unterschiedliche Krankenkassen mit unterschiedlichen Zusatzbeiträgen vorhanden sind. Wenn ich nun beide abrechne bekommen beide unterschiedliche Nettogehälter, das ist ja soweit richtig jedoch müssten nach meiner Auffassung die Steuerabzüge identisch sein, da auf der Gehaltsabrechnung bei beiden ein identisches Steuerbrutto als Bemessungsgrundlage herrscht.
Nun zu meiner Frage: der Mitarbeiter mit dem höheren Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlt ein paar Cent weniger an LSt, KiSt und Soli. Dies kann aufgrund der identischen Bemessungsgrundlage meines Erachtens nicht sein. habt Ihr evtl. eine gesetzliche Grundlage oder ähnliches für mich wo ich das recherchieren kann?
Zusatzbeitrag KV = Auswirkung auf Lohnsteuerabzug?
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Re: Zusatzbeitrag KV = Auswirkung auf Lohnsteuerabzug?
Mit Gesetzen habe ich es nicht so , aber es ist korrekt! Die Sozialversicherungsbeiträge wirken sich als Vorsorgeaufwendungen auf die Steuer aus. Sie können die Werte ja mal im Steuerrechner unter www.bmf-steuerrechner.de eingeben. Dort sehen Sie dann auch den Unterschied, der sich aus den verschiedenen Zusatzbeiträgen ergibt.
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Re: Zusatzbeitrag KV = Auswirkung auf Lohnsteuerabzug?
Hallo,
gleiches Gehalt, unterschiedlicher Zusatzbeitrag, unterschiedliche Steuer ....
mfg
Harald
gleiches Gehalt, unterschiedlicher Zusatzbeitrag, unterschiedliche Steuer ....
mfg
Harald
Loga kommt nicht von logisch
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Re: Zusatzbeitrag KV = Auswirkung auf Lohnsteuerabzug?
Guten Morgen,Frank Geffers hat geschrieben: ↑05.03.2020 10:43Mit Gesetzen habe ich es nicht so , aber es ist korrekt! Die Sozialversicherungsbeiträge wirken sich als Vorsorgeaufwendungen auf die Steuer aus. Sie können die Werte ja mal im Steuerrechner unter www.bmf-steuerrechner.de eingeben. Dort sehen Sie dann auch den Unterschied, der sich aus den verschiedenen Zusatzbeiträgen ergibt.
div. Steuerrechner habe ich bereits probiert und auch gesehen das, dass Ergebnis eine Auswirkung erzeugt. Prinzipiell verstehe ich das, jedoch müsste Loga doch dann auch ein unterschiedliches steuerbrutto als Bemessungsgrundlage ausweisen, welches jedoch identisch ist.
Gruß
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Re: Zusatzbeitrag KV = Auswirkung auf Lohnsteuerabzug?
Hallo,
Steuerbrutto ist immer gleich. Die zu berücksichtigenden Vorsorgebeträge sind im Rechenweg anders und somit ergibt sich bei gleichem Steuerbrutto ein anderer Lohnsteuerbetrag.
mfg
Harald
Steuerbrutto ist immer gleich. Die zu berücksichtigenden Vorsorgebeträge sind im Rechenweg anders und somit ergibt sich bei gleichem Steuerbrutto ein anderer Lohnsteuerbetrag.
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Harald
Loga kommt nicht von logisch