Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
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Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo,
bei uns hält sich eine Ansicht, dass EU Rentner, die mehr als 450,00 Euro hinzuverdienen mit LSTKl. VI geführt werden müssen, da die EU Rente bereits ein steuerpfl. Einkommen sei. Man müsse die Elstam Meldung überschreiben.
Stimmt das?
bei uns hält sich eine Ansicht, dass EU Rentner, die mehr als 450,00 Euro hinzuverdienen mit LSTKl. VI geführt werden müssen, da die EU Rente bereits ein steuerpfl. Einkommen sei. Man müsse die Elstam Meldung überschreiben.
Stimmt das?
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Moin moin,
grundsätzlich sind alle Einnahmen steuerpflichtig, d.h. auch die Rente (dort aber nur ein Teil). D.h. wenn der Rentner schon woanders eine Rente bezieht und bei Ihnen steuerpflichtig arbeitet, ist zu klären, wer Nebenarbeitgeber werden soll. Siehe auch https://www.vr.de/privatkunden/ihre-zie ... euern.html
Gruß
Volker Nölle
grundsätzlich sind alle Einnahmen steuerpflichtig, d.h. auch die Rente (dort aber nur ein Teil). D.h. wenn der Rentner schon woanders eine Rente bezieht und bei Ihnen steuerpflichtig arbeitet, ist zu klären, wer Nebenarbeitgeber werden soll. Siehe auch https://www.vr.de/privatkunden/ihre-zie ... euern.html
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Volker Nölle
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo,
also ich würde sagen, dass mich das als Arbeitgeber nicht interessiert. Ich melde den Arbeitnehmer ganz normal als Hauptarbeitgeber an (sofern er sonst keinen anderweitigen Job hat) und rechne mit der LOHNSTEUERKLASSE ab, die von Elstam gemeldet wird.
Die DRV berücksichtigt bei der Rentenauszahlung ja keine LOHNSTEUERKLASSE. Die Versteuerung erfolgt dann erst am Ende des Jahres, wenn der Arbeitnehmer seine Einkommenssteuererklärung machen muss.
mfg
Harald Brucker
also ich würde sagen, dass mich das als Arbeitgeber nicht interessiert. Ich melde den Arbeitnehmer ganz normal als Hauptarbeitgeber an (sofern er sonst keinen anderweitigen Job hat) und rechne mit der LOHNSTEUERKLASSE ab, die von Elstam gemeldet wird.
Die DRV berücksichtigt bei der Rentenauszahlung ja keine LOHNSTEUERKLASSE. Die Versteuerung erfolgt dann erst am Ende des Jahres, wenn der Arbeitnehmer seine Einkommenssteuererklärung machen muss.
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Harald Brucker
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Ja, war auch unsere Vorgehensweise letztendlich.
Wir setzen uns nicht über Elstam hinweg.
Die Ansage mit der Lohnsteuerklasse kam aber von einem sehr ernst zu nehmenden Dienstleister, der auch hier Werbung macht
Daher meine Anfrage, ob das wirklich sein kann...
Wir setzen uns nicht über Elstam hinweg.
Die Ansage mit der Lohnsteuerklasse kam aber von einem sehr ernst zu nehmenden Dienstleister, der auch hier Werbung macht
Daher meine Anfrage, ob das wirklich sein kann...
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo ans Forum,
hier soll ein Rentner eingestellt werden (war vorher selbstständig). Wir würden ihn ganz normal über Elstam anmelden und dann die Daten so nehmen, wie wir sie zurückgemeldet bekommen. Nur eine Frage hinsichtlich der Lohnsteuertabelle ist bei uns entstanden. Müssen wir dort die "allgemeine Lohnsteuertabelle" oder die "besondere Lohnsteuertabelle" hinterlegen?
Gruß
M. Umbreit
hier soll ein Rentner eingestellt werden (war vorher selbstständig). Wir würden ihn ganz normal über Elstam anmelden und dann die Daten so nehmen, wie wir sie zurückgemeldet bekommen. Nur eine Frage hinsichtlich der Lohnsteuertabelle ist bei uns entstanden. Müssen wir dort die "allgemeine Lohnsteuertabelle" oder die "besondere Lohnsteuertabelle" hinterlegen?
Gruß
M. Umbreit
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo,
wieso überhaupt mit Elstam? Ich würde den Minijob (bis vielleicht auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich pauschalieren.
Minijob mit Steuerklasse -> Lohnsteuerbescheinigung -> fließt in Einkommensteuererklärung
Minijob Pauschal -> keine Lohnsteuerbescheinigung -> fließt nicht in die Einkommenssteuererklärung
So taucht der Minijob zumindest steuerlich nirgends auf. Die DRV wird aber das Einkommen trotzdem irgendwie irgendwo irgendwann berücksichtigen.
Die Pauschalsteuer kann im Gegensatz zu den pauschalen SV-Beiträge arbeitsrechtlich auf den Mitarbeiter abgewälzt werden.
mfg
Harald Brucker
wieso überhaupt mit Elstam? Ich würde den Minijob (bis vielleicht auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich pauschalieren.
Minijob mit Steuerklasse -> Lohnsteuerbescheinigung -> fließt in Einkommensteuererklärung
Minijob Pauschal -> keine Lohnsteuerbescheinigung -> fließt nicht in die Einkommenssteuererklärung
So taucht der Minijob zumindest steuerlich nirgends auf. Die DRV wird aber das Einkommen trotzdem irgendwie irgendwo irgendwann berücksichtigen.
Die Pauschalsteuer kann im Gegensatz zu den pauschalen SV-Beiträge arbeitsrechtlich auf den Mitarbeiter abgewälzt werden.
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Es ging hier immer nur um Verdienste >450,00 Euro.
Kein Minijob!
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Ja genau, auch bei uns KEIN Minijob, "reguläres" Beschäftigungsverhältnis, sogar sehr hohe EG...
Vermutlich müssten wir "besondere Lohnsteuertabelle" ansteuern in der Steuermaske, aber wir sind uns noch nicht sicher...
Müssen wir sonst noch irgendetwas besonderes bei dieser Einstellung beachten? Wir haben das in LOGA noch nicht machen müssen/dürfen
Vermutlich müssten wir "besondere Lohnsteuertabelle" ansteuern in der Steuermaske, aber wir sind uns noch nicht sicher...
Müssen wir sonst noch irgendetwas besonderes bei dieser Einstellung beachten? Wir haben das in LOGA noch nicht machen müssen/dürfen
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo,
also zunächst ist die "besondere Lohnsteuertabelle" anzuwenden. Weiterhin ist der Mitarbeiter (kein Minijob) bei Elstam anzumelden. Wichtig ist hierbei auch, die korrekte SV anzulegen. BGS und PGS.
also zunächst ist die "besondere Lohnsteuertabelle" anzuwenden. Weiterhin ist der Mitarbeiter (kein Minijob) bei Elstam anzumelden. Wichtig ist hierbei auch, die korrekte SV anzulegen. BGS und PGS.
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Ja den BGS (3101) und PGS (120) haben wir nach Rücksprache mit der Krankenkasse und Recherche im Lexikon angelegt (der Mitarbeiter hat und seinen Verzicht auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich erklärt).
Wir haben im Lexikon noch etwas von "Altersentlastungsbetrag" gelesen hinsichtlich lohnsteuerrechtlicher Behandlung...oder ist davon auszugehen, dass das Loga entsprechend korrekt besteuert wenn wir die "besondere Lohnsteuertabelle" hinterlegen?
Oder doch die "allgemeine Tabelle" anwenden, da ja Rentenversicherungspflicht erklärt wurde und auch Beiträge von dem Mitarbeiter entrichtet werden...
Wir haben im Lexikon noch etwas von "Altersentlastungsbetrag" gelesen hinsichtlich lohnsteuerrechtlicher Behandlung...oder ist davon auszugehen, dass das Loga entsprechend korrekt besteuert wenn wir die "besondere Lohnsteuertabelle" hinterlegen?
Oder doch die "allgemeine Tabelle" anwenden, da ja Rentenversicherungspflicht erklärt wurde und auch Beiträge von dem Mitarbeiter entrichtet werden...
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Hallo,
ich würde in diesem Fall generell die besondere Lohnsteuertabelle ansprechen. Bzgl. der Befreiung der Rentenversicherungspflicht ändert sich ja eh noch einmal wenn das ganze ggf. ein Midijob wird.
VG
SF
ich würde in diesem Fall generell die besondere Lohnsteuertabelle ansprechen. Bzgl. der Befreiung der Rentenversicherungspflicht ändert sich ja eh noch einmal wenn das ganze ggf. ein Midijob wird.
VG
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Re: Welche Steuerkl. für EU Rentner, der bei uns >450 € verdient?
Midijob wird es definiv nicht, wie gesagt, das Entgelt ist enorm hoch, es ist ja auch kein EU-Rentner, sondern normaler Altersrentner (ehem. selbstständig).