Liebe Forumsnutzer, ich benötige ein wenig Unterstützung.
Folgende Fragestellung ist aufgetaucht:
Wir haben täglich die FAZ im Haus/Büro. Die Zeitung / Wirtschaftsteil wird beruflich benötigt.
Nun stellt sich die Frage, ob es auch möglich ist einem MA diese Zeitung nach Hause schicken zu lassen? Die Fahrzeit zum Büro könnte so zur Lektüre genutzt werden. Die Kosten des Monatsabos belaufen sich auf 42€.
Ich gehe davon aus, dass dies als geldwerten Vorteil zu betrachten ist. Nun bekommt die Person einen Dienstwagen (1% Regelung + 0,03). Ist nun der Sachbezug 42€ auch steuerpflichtig oder kann das "nebeneinander" gehen?
Gibt es zu diesem Thema Erfahrungen?
Vielen Dank
Anette
Tageszeitung - Abo an MA
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Zeitschriften und Zeitungen
Moin moin ...
Uns wurden im Rahmen von LST-Prüfungen für diesen Sachverhalt sowohl die Kosten der Zeitung als auch die Kosen des Versandes als geldwerter Vorteil angerechnet (und nachversteuert).
mfg,
Dirk Zimmat
Uns wurden im Rahmen von LST-Prüfungen für diesen Sachverhalt sowohl die Kosten der Zeitung als auch die Kosen des Versandes als geldwerter Vorteil angerechnet (und nachversteuert).
mfg,
Dirk Zimmat
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Re: Zeitschriften und Zeitungen
Hallo Herr ZimmatDirk Zimmat hat geschrieben:Uns wurden im Rahmen von LST-Prüfungen für diesen Sachverhalt sowohl die Kosten der Zeitung als auch die Kosen des Versandes als geldwerter Vorteil angerechnet (und nachversteuert).
Wie lautete denn die Begründung der Prüfer für diese Entscheidung?
Sprach die konkrete Konstellation denn so eindeutig für einen GWV (FAZ für einen Lagerarbeiter, o.ä. .... )?
frdl. Gruß
Manfred Käppele
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Hallo Herr Käppele,
bitte sehen Sie mir nach, dass ich hier nicht die Einzelheiten des Sachverhalts darlegen kann.
Es ging allerdings um ein angemessene wöchentliche Lektüre die einen entsprechend verantwortlichen Mitarbeiter erreichte.
mfg,
Dirk Zimmat
Hallo Herr Käppele,
bitte sehen Sie mir nach, dass ich hier nicht die Einzelheiten des Sachverhalts darlegen kann.
Es ging allerdings um ein angemessene wöchentliche Lektüre die einen entsprechend verantwortlichen Mitarbeiter erreichte.
mfg,
Dirk Zimmat