Hallo,
ein Beschäftigter wird zum Beamten und für die Zeit der Beschäftigung wird eine Einmalzahlung nachgezahlt. Zuordnung also im letzten Beschäftigungsmonat. Hinsichtlich der ELStAM-Anmeldung bzw. Versteuerung: Wird hier die Nachzahlung mit Steuerklasse 6 abgerechnet? Es ist zwar derselbe Arbeitgeber - aber es ist/war ein anderes Arbeitsverhältnis.
Wie handhaben andere Kunden dieses Thema?
Stkl. VI bei Wechsel Beschäftigter/Beamter
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Stkl. VI bei Wechsel Beschäftigter/Beamter
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Stefanie Deschner
Stefanie Deschner