Ist ein steuerpflichtiger Zuschuss zu Fortbildungskosten ein "laufender steuerlicher Bezug" oder ein "Einmalbezug"?
Beispiel 1:
AN macht im August einen einwöchigen Lehrgang. AG zahlt 50% der Kosten (500 EUR).
Hier läge "laufender steuerlicher Bezug" nahe.
Beispiel 2:
Wie in Bsp. 1; aber der Kurs geht von der letzten Juli-Woche bis zur ersten August-Woche.
Hier betrifft die gleiche Zahlung mehrere Lohnzahlungszeiträume...
Beispiel 3:
AN macht einen einjährigen Lehrgang. AG zahlt nach bestandenem Abschluss 50% der Kosten (2.500 EUR).
Hier läge "Einmalbezug" nahe.
Muss man die Zuschüsse konstellationsabhängig unterschiedlich behandeln?
steuerpflichtiger Zuschuss zu Fortbildungskosten
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