Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung hat (Berechnung über 1% Methode). Nun ist dieser Mitarbeiter in Elternzeit, darf den Wagen aber weiterhin nutzen. Wie ist dies steuerlich und für die SV zu handhaben? Der Mitarbeiter erhält ja keinen Lohn von dem ein Abzug möglich wäre?
Loga hat weder für die Steuer noch für die SV etwas berechnet aber ist dies richtig?
Kennt sich hier jemand mit so einem Fall aus?
Vielen Dank und Gruß, Swiss
PKW Nutzung während Elternzeit
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Hallo Swiss,
beitragsrechtlich ist meiner Meinung nach der § 23c SGB IV anzuseten.
Hier gilt Beitragsfreiheit für den Fall das während der Elternzeit Elterngeld bezogen wird und die sonstigen Einnahmen (Firmenwagen) zusammen mit den Sozialleistungen (Elterngeld) das Nettoentgelt (§ 47 SGB V) nicht um 50 € übersteigen.
Wird kein Elterngeld bezogen besteht im Umkehrschluss Beitragspflicht.
Zur Steuerpflicht und zur Umsetzung in LOGA habe ich z. Z. auch keinen Ansatz.
beitragsrechtlich ist meiner Meinung nach der § 23c SGB IV anzuseten.
Hier gilt Beitragsfreiheit für den Fall das während der Elternzeit Elterngeld bezogen wird und die sonstigen Einnahmen (Firmenwagen) zusammen mit den Sozialleistungen (Elterngeld) das Nettoentgelt (§ 47 SGB V) nicht um 50 € übersteigen.
Wird kein Elterngeld bezogen besteht im Umkehrschluss Beitragspflicht.
Zur Steuerpflicht und zur Umsetzung in LOGA habe ich z. Z. auch keinen Ansatz.
Freundliche Grüße
Ralf Seiert
Ralf Seiert
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Hallo Swiss,
wenn der Dienstwagen zur privaten Nutzung kostenfrei dem MA zur Verfügung gestellt wird, entsteht doch ein Geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Der Dienstwagen hat z.B. einen Bruttolistenpreis von 45000 EUR, wonach sich Sachbezug von 450 EUR pro Monat ergibt (0,03 % mal nicht berücksichtigt). Wenn nun keine weiteren steuerpflichtigen Entgelte bezahlt werden, sind die 450 EUR je nach Steuerklasse letztendlich steuerfrei, müssen jedoch in die Lohnsteuerbescheinigung.
Oder?
FreundlicheGrüße
MKnopf
wenn der Dienstwagen zur privaten Nutzung kostenfrei dem MA zur Verfügung gestellt wird, entsteht doch ein Geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Der Dienstwagen hat z.B. einen Bruttolistenpreis von 45000 EUR, wonach sich Sachbezug von 450 EUR pro Monat ergibt (0,03 % mal nicht berücksichtigt). Wenn nun keine weiteren steuerpflichtigen Entgelte bezahlt werden, sind die 450 EUR je nach Steuerklasse letztendlich steuerfrei, müssen jedoch in die Lohnsteuerbescheinigung.
Oder?
FreundlicheGrüße
MKnopf
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Hallo zusammen,
wir hatten auch einen Fall mit geldwertem Vorteil in der Elternzeit. War die entsprechende Lohnart auch SV-pflichtig gesteuert, so wurde kein geldwerter Vorteil ausgewiesen. War sie SV-frei gesteuert, wurde sie ausgewiesen und durch den Steuerabzug entstand eine Überzahlung.
Also wollten wir eine steuerpflichtige Lohnart haben, die insb. in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird, ohne dass es zu einem Steuerabzug kommt. Hier haben wir aber bisher keine Lösung gefunden und auch nicht unbedingt lange weitergeforscht, da sich der geldwerte Vorteil bei dieser Person kurze Zeit später rückwirkend erledigt hatte.
Behelfsweise hätten wir aber ansonsten Ende des Jahres einen amtlichen Vordruck des Finanzamtes ausgefüllt, um diesem den geldwerten Vorteil des Jahres zu melden. Leider habe ich den Vordruck nicht mehr, da es sich nun mal für uns erledigt hat. Müsste man also mal beim Finanzamt nachfragen, sofern es in LOGA tatsächlich nicht steuerbar ist.
Gruß
Frank Geffers
wir hatten auch einen Fall mit geldwertem Vorteil in der Elternzeit. War die entsprechende Lohnart auch SV-pflichtig gesteuert, so wurde kein geldwerter Vorteil ausgewiesen. War sie SV-frei gesteuert, wurde sie ausgewiesen und durch den Steuerabzug entstand eine Überzahlung.
Also wollten wir eine steuerpflichtige Lohnart haben, die insb. in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird, ohne dass es zu einem Steuerabzug kommt. Hier haben wir aber bisher keine Lösung gefunden und auch nicht unbedingt lange weitergeforscht, da sich der geldwerte Vorteil bei dieser Person kurze Zeit später rückwirkend erledigt hatte.
Behelfsweise hätten wir aber ansonsten Ende des Jahres einen amtlichen Vordruck des Finanzamtes ausgefüllt, um diesem den geldwerten Vorteil des Jahres zu melden. Leider habe ich den Vordruck nicht mehr, da es sich nun mal für uns erledigt hat. Müsste man also mal beim Finanzamt nachfragen, sofern es in LOGA tatsächlich nicht steuerbar ist.
Gruß
Frank Geffers