Hallo,
wir haben die Lohnsteuerbescheinigungen für 2022 am 27.12.2022 an das Finanzamt übermittelt. Soweit so gut.
Bei zwei Beschäftigten wurde im Januar 2023 eine Rückrechnung auf 12/2022 angestoßen, da Kind krank in 12/2022.
Was passiert nun mit der LSt-Bescheinigung 2022 ? Muss die ursprüngliche LSt-Bescheinigung storniert und eine neue Übermittelt werden ?
Danke für kurzes Feedback
LSt-Bescheinigung 2022 / Rückrechnung in 01/2023
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LSt-Bescheinigung 2022 / Rückrechnung in 01/2023
Rethink P&I
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Re: LSt-Bescheinigung 2022 / Rückrechnung in 01/2023
Hallo,
steuerliche Rückrechnungen in das Vorjahr sind nur innerhalb der ersten 3 Wochen des neuen Jahres zulässig. Wenn Sie jetzt erst abrechnen, lassen Sie die LStB 2022 so wie sie ist. Loga überträgt das zu versteuernde Einkommen aus dem Vorjahr mit der Lohnart SEV ins Folgejahr, wo Sie dann versteuert wird.
Gruß
Andreas Orlik
steuerliche Rückrechnungen in das Vorjahr sind nur innerhalb der ersten 3 Wochen des neuen Jahres zulässig. Wenn Sie jetzt erst abrechnen, lassen Sie die LStB 2022 so wie sie ist. Loga überträgt das zu versteuernde Einkommen aus dem Vorjahr mit der Lohnart SEV ins Folgejahr, wo Sie dann versteuert wird.
Gruß
Andreas Orlik