Lohnsteuer bei Jubiläumgeld

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Personalwesen Essen
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Lohnsteuer bei Jubiläumgeld

Beitrag von Personalwesen Essen »

Bei Zahlung von Jubiläumsgeld wird LOGA-seitig eine Günstigkeitsprüfung zwischen Fünftelregelung und Einmalbezug durchgeführt - soweit so gut.
Wir hatten im letzten Jahr zwei Fälle, bei denen der Einmalbezug der Günstigere war. In der Lohnsteuerbescheinigung wird das Jubiläumsgeld korrekterweise in Zeile 10 ausgeworfen, in Zeile 11 wird jedoch der Wert 0,00 ausgegeben, da die gezahlte Lohnsteuer bereits in Zeile 4 enthalten ist. Ist dies korrekt?? Oder müsste das gezahlte Jubiläumsgeld nicht in Zeile 3 bescheinigt werden, da es ja nicht ermäßigt besteuert wurde sondern als Einmalbezug??

Über eine schnelle Rückmeldung würden wir uns freuen, da die Mitarbeiter der Meinung sind, dass die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt ist.
Edith Rijken
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Re: Lohnsteuer bei Jubiläumgeld

Beitrag von Edith Rijken »

Hallo,

das ist richtig. Zeile 10 ist nur bei Fünftelregelung. Ist das Jubiläumsgeld als sonstiger Bezug abgerechnet, dann ist es in Zeile 3 enthalten und muss in Zeile 19 nochmal aufgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
E.Rijken
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