Lohnsteuer Anwärter im Monat der Laufbahnprüfung

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Frank Geffers
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Lohnsteuer Anwärter im Monat der Laufbahnprüfung

Beitrag von Frank Geffers »

Hallo zusammen,

hier hat ein Anwärter seine Laufbahnprüfung am 07.10.2019 endgültig nicht bestanden und ist daher aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Nach § 75 LBesG NRW (auch in anderen Bundesländern und im Bundesrecht gibt es diese Vorschrift) erhält er trotzdem die vollen Anwärterbezüge für Oktober 2019, damit keine Rückforderung erfolgen muss. Durch Internetrecherche habe ich bereits herausgefunden, dass bei der Nachversicherung auch die vollen Anwärterbezüge für Oktober 2019 anzugeben sind und dass sich der Ex-Beamte ab 08.10.2019 ohne Anrechnung dieser Bezüge arbeitslos melden kann.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie ich das in LOGA eingebe und was lohnsteuerrechtlich korrekt ist. Bei einem Vertragsende 07.10.2019 werden natürlich Bezüge und steuern gekürzt. Bei Eingabe der gekürzten Bezüge über die variablen Daten werden die Steuern auf 7 Tage statt auf 1 Monat berechnet und es kommt dann doch zu einer immensen Überzahlung, die wiederum zu einer "Rückforderung" führt. Nur bei einem Vertragsende 31.10.2019 bleibt alles finanziell wie bisher. Dann stimmen aber Vertragsende und Steuerbescheinigungszeitraum wieder nicht mit dem Ende des Beamtenverhältnisses überein.

Hatte schon jemand einen solchen Fall? Welche Lösungsvorschläge gibt es?
Vorab vielen Dank!
Gruß F. Geffers
Frank Geffers
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Re: Lohnsteuer Anwärter im Monat der Laufbahnprüfung

Beitrag von Frank Geffers »

Ich habe jetzt manuell 30 Steuertage für den Monat Oktober 2019 vorgegeben, dann bleibt alles beim Alten. Ich hoffe, es stolpert niemand (Steuerprüfer) irgendwann darüber.

Gruß F. Geffers
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