Hallo zusammen,
ich habe folgenden Vorgang:
Ein Arbeitnehmer musste aus betrieblichen Gründen im Hotel neben dem 1. Tätigkeitsort (Firmensitz) übernachten.
Muss diese Übernachtung versteuert und verbeitragt werden, da die Übernachtung am 1. Tätigkeitsort erfolgt ist? Wir sind hier im Unternehmen unterschiedlicher Meinung.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Fischli999
Hotelübernachtung am 1. Tätigkeitsort
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Re: Hotelübernachtung am 1. Tätigkeitsort
Ich denke, wenn es dienstlich veranlasst ist, dass der Mitarbeiter in einem Hotel übernachtet (weil die Arbeit so lange dauerte, dass er nicht mehr nach Hause fahren konnte) sind das ganz normale Reisekosten, die steuerfrei ersetzt werden.
Der Mitarbeiter wollte doch vermutlich nicht aus eigenem Interesse im Hotel übernachten (weil der Partner so schnarcht).
Falls es keine Verpflegungspauschale gibt, für mehr als 8 Stunden Abwesenheit von daheim oder dem ersten Tätigkeitsort, müsste das Frühstück bzw. der Sachbezugswert versteuert werden.
Der Mitarbeiter wollte doch vermutlich nicht aus eigenem Interesse im Hotel übernachten (weil der Partner so schnarcht).
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