geringfügige Beschäftigung

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M.Umbreit
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geringfügige Beschäftigung

Beitrag von M.Umbreit »

Hallo ans Forum,

wir hatten letzten Monat vom 06.07.2015 - 31.07.2015 einen geringfügig Beschäftigen angestellt. Dieser ist unser Kenntnis nach nun nach der Monatstabelle zu versteuern. Können wir davon ausgehen, dass dies automatisiert in LOGA passiert oder bedarf es hierzu einer gesonderten Einstellung?

Personendaten:
Lohnsteuertabelle: Allgemeine Lohnsteuertabelle
Steuerklasse: VI

Beitragsgruppenschlüssel: 6100

Grüße aus HBN
M. Umbreit
euslughb
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Beitrag von euslughb »

Hallo,

Geringverdiener würde ich nur mit Steuerklasse abrechnen, wenn ich weiß, dass sie nach dieser Steuerklasse definitiv keine Steuern zahlen müssen. Also wenn sie die Steuerklassen I, II, III und IV haben. Alle anderen mit V und VI würde ich die 2% Pauschalsteuer nehmen und ggfs auf den Arbeitnehmer abwälzen (arbeitsrechtlich möglich).

Weiterhin ist zu bedenken, dass es unter Umständen ungünstig ist, wenn einer Mitarbeiter mit Steuerklasse arbeitet. Muss er eine Einkommenssteuererklärung machen, weil er zB Mieteinkünfte hat, so wird das Arbeitseinkommen mitgerechnet. Ist der Arbeitslohn aber pauschalversteuert, so ist die Steuer abgegolten und das Finanzamt interessiert sich nicht mehr dafür.

Was letztendlich besser oder schlechter ist, kommt halt immer auf den Einzelfall an.

mfg
Harald Brucker
Loga kommt nicht von logisch ;-)
Tobias H.
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Beitrag von Tobias H. »

Hallo!

Wenn er erst am 06.07.2015 eingetreten ist, handelt es sich um einen Teillohnzeitraum. Hier muss dann für die Steuerberechnung die Tagestabelle herangezogen werden. Ich gehe davon aus, dass Loga das auch korrekt berechnet. Davon abgesehen, würde ich hier auch die 2% Pauschalsteuer hernehmen.

Bei dem Fall ist aber auch darauf zu achten, dass er nicht mehr als 390 Euro verdient, sonst ist es kein Minijob mehr, da die anteilige 450 Euro Grenze überschritten wurde.

viele Grüße
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