Hallo,
bei Zahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt, wird zumeist mit Steuerklasse 6 abgerechnet (ELStAM Anmeldung als Neben AG). Wie verfahren Sie bei ehemaligen Mitarbeitern, die inzwischen ALG I beziehen? Immer ELStAM Anmeldung als Neben AG und Abrechnung nach Steuerklasse 6 oder ggf. schriftliche Bestätigung, dass nochmals ELStAM Anmeldung als Haupt AG erfolgen darf?
Vielen Dank vorab. garo