ELStAM Abruf nach Austritt

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garo
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ELStAM Abruf nach Austritt

Beitrag von garo »

Hallo,
bei Zahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt, wird zumeist mit Steuerklasse 6 abgerechnet (ELStAM Anmeldung als Neben AG). Wie verfahren Sie bei ehemaligen Mitarbeitern, die inzwischen ALG I beziehen? Immer ELStAM Anmeldung als Neben AG und Abrechnung nach Steuerklasse 6 oder ggf. schriftliche Bestätigung, dass nochmals ELStAM Anmeldung als Haupt AG erfolgen darf?

Vielen Dank vorab. garo
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