Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem und zwar hat das Finanzamt die gemeldeten Summen der LStA und der LStB für die Jahre 2011 - 2015 verglichen und festgestellt, dass die Summen abweichen.
Leider handelt es sich um recht hohe Differenzen, die wir mehr bescheinigt (LStB), als abgeführt (LstA) haben sollen.
Wir haben die von P+I zur Verfügung gestellte "Standardliste zum Abgleich LStA und LStB" für 2015 erstellt. Doch leider hilft uns diese in der Erklärung der Differenzen nicht sehr viel weiter. Eine so hohe Differenz ist leider nicht alleine durch Rückrechnungen auf das Vorjahr erklärbar.
Das Problem, was sich uns stellt, ist die Prüfung der Summen der LStB, die uns das Finanzamt gemeldet hat. Die Summen LStA können problemlos überprüft werden.
Hat/Hatte hier jemand vielleicht schon mal das gleiche Problem oder einen Tipp/Hilfe, wie wir den Differenzen auf die Spur kommen bzw. dem Finanzamt erklären können.
Viele Grüße
Differenzen LStA und LStB
-
- Beiträge: 532
- Registriert: 09.07.2007 14:49
- Wohnort: München
- Abrechnungssystem: P&I Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Ja
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche: Bank Finanz
Hallo,
das Problem ist bekannt, ich habe mir erlaubt in das Schreiben an das FA noch folgenden SAtz mit auf zu nehemen:
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Denkschrift aus dem Jahr 2014 (Beitrag Nr. 17 mit der Überschrift „Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen“) des Rechnungshofs Baden-Württemberg verweisen. Darin wird detailliert erläutert, warum ein stimmiger Abgleich zwischen angemeldeter Lohnsteuer und elektronisch übermittelter Lohnsteuerbescheinigungen ein bis dato unerreichtes Ziel darstellt (vgl. http://www.rechnungshof.baden-wuerttemb ... 17419.html)
gruss mgrimm
das Problem ist bekannt, ich habe mir erlaubt in das Schreiben an das FA noch folgenden SAtz mit auf zu nehemen:
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Denkschrift aus dem Jahr 2014 (Beitrag Nr. 17 mit der Überschrift „Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen“) des Rechnungshofs Baden-Württemberg verweisen. Darin wird detailliert erläutert, warum ein stimmiger Abgleich zwischen angemeldeter Lohnsteuer und elektronisch übermittelter Lohnsteuerbescheinigungen ein bis dato unerreichtes Ziel darstellt (vgl. http://www.rechnungshof.baden-wuerttemb ... 17419.html)
gruss mgrimm
-
- Beiträge: 532
- Registriert: 09.07.2007 14:49
- Wohnort: München
- Abrechnungssystem: P&I Loga
- Payroll: Ja
- Hochrechnung: Ja
- Zeitwirtschaft: Ja
- HCM: Ja
- Stellenplan: Ja
- Auswertungsgenerator: Ja
- Analyse: Ja
- Archiv: Ja
- Firma:
- Branche: Bank Finanz