Wir überlegen, ob wir unsere Kantine neu beleben. Dazu sollen einem Cateringunternehmen die vorhandenen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Cateringunternehmen soll vom Arbeitgeber weiterhin eine Dienstleistungspauschale erhalten. Die vom Cateringunternehmen ausgegebenen Essen sind vom Mitarbeiter in voller Höhe zu tragen. Der Arbeitsgeber zahlt keinen Essenszuschuss.
Ergibt sich allein durch die Zahlung der Dienstleistungspauschale durch den Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmer? Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wie wäre der geldwerte Vorteil zu ermitteln?
Aus unserer Sicht handelt es sich aber um eine Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (R19.3 Lohnsteuerrichtlinie 2008) und sollte somit steuerfrei sein.
Wie ist Ihre erste Einschätzung?
Mit freundlichem Gruß
HEK - Bereich Personal
Thorsten Tillmann
Betriebskantine einrichten
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