Hallo Zusammen!
Wir haben jetzt folgenden Fall: Mitarbeiter hat einen Alterszeitzeitvertrag im Teilzeitmodell, d.h. er arbeitet durchgängig mit der Hälfte der vorherigen Arbeitszeit und erhält die RV Aufstockung sowie den steuerfreien Aufstockungsbetrag. Nun soll der Vertrag mittels Aufhebungsvertrag wegen Teilbetriebsschließung beendet werden. Gibt es hierzu etwas aus steuer- oder sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten??? Bei meiner ersten Recherche habe ich immer nur Erläuterungen für Beendigungen bei dem Blockmodell gefunden (Störfall). Aber hier im Teilzeitmodell dürfte es doch keine Probleme geben, da kein Wertguthaben vorhanden ist. Oder muss der ATZ Vertrag sogar rückabgewickelt werden, weil der Mitarbeiter nicht direkt in Rente geht, wie es ursprünglich mittels des Altersteilzeitvertrages geplant war?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Beendigung ATZ Vertrag
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Hallo,
m.E. gibt es den Störfall nur bei dem Blockmodell. Eine Rückabwicklung ist m. E. auch nicht möglich, da der Vertrag, wenn überhaupt nur im gegenseitigen einvernehmen geändert werden könnte. Aber der Mitarbeiter hätte dazu ja keinen Grund, nehme ich an.
Lt. Kommentar zu § 9 TV ATZ (ÖD) hat der Mitarbeiter bei vorzeitiger Beendigung z.B. durch Betriebsschließung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
E.Rijken
m.E. gibt es den Störfall nur bei dem Blockmodell. Eine Rückabwicklung ist m. E. auch nicht möglich, da der Vertrag, wenn überhaupt nur im gegenseitigen einvernehmen geändert werden könnte. Aber der Mitarbeiter hätte dazu ja keinen Grund, nehme ich an.
Lt. Kommentar zu § 9 TV ATZ (ÖD) hat der Mitarbeiter bei vorzeitiger Beendigung z.B. durch Betriebsschließung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
E.Rijken