In §3 der AVR Caritas steht, dass ein Mitarbeiter durch Vereinbarung mit dem Dienstgeber seine Jubiläumszuwendung als Zusatzurlaub in entsprechendem Umfang nehmen kann. Nun hat mir ein Kollege erzählt, dass man dann einen einen entsprechenden geldwerten Vorteil versteuern muß. Wie sehen andere diesen Sachverhalt?
Schöne Grüße
Michael Gansel