Der Fall:
Mitarbeiterin hatte lt. amtl. Bescheid bis 31.03.2005 einen GdB von 50%.
Folglich ist sie in jedem Fall bis 03.2005 auf der Schwerbehindertenliste bei den besetzten Pflichtplätzen anzurechnen.
Ab 01.04.2005 hat sie lt. amtl. Bescheid nur noch einen GdB von 20%.
Die "Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ..." gelten lt. Bescheid allerdings "bis zum Ablauf des dritten Kalendermonates nach Wirksamwerden des Bescheides" (hier: 31.07.2005) weiter. Lt. Auskunft der Behörde bedeutet das, daß die MA bis 07.2005 bei den besetzten Pflichtplätzen mitgezählt werden darf.
LOGA / Maske Schwerbehinderte:
Variante A
1. Historie: TT.MM.JJJJ bis 31.03.2005
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "50,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Ja (richtig)
2. Historie: 01.04.2005 bis 31.07.2005
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "20,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Nein (falsch)
3. Historie: 01.08.2005 bis 31.01.2099
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "20,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Nein (richtig)
Variante B
1. Historie: TT.MM.JJJJ bis 31.03.2005
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "50,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Ja (richtig)
2. Historie: 01.04.2005 bis 31.07.2005
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "50,00" (falsch)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Ja (richtig)
3. Historie: 01.08.2005 bis 31.01.2099
Schwerbehinderung bis: "31.07.2005" (richtig)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "20,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Nein (richtig)
Variante C
1. Historie: TT.MM.JJJJ bis 31.03.2005
Schwerbehinderung bis: "31.03.2005" (falsch)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "50,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Ja (richtig)
2. Historie: 01.04.2005 bis 31.07.2005
Schwerbehinderung bis: "31.03.2005" (falsch)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "20,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Nein (falsch)
3. Historie: 01.08.2005 bis 31.01.2099
Schwerbehinderung bis: "31.03.2005" (falsch)
Anrechenbarkeit: "normal anrechenbar" (richtig)
Behinderung Prozentsatz: "20,00" (richtig)
Berücksichtigung auf Schwerbehindertenliste: Nein (richtig)
Ein Eintrag "normal anrechenbar" im Feld Anrechenbarkeit wird durch Schwerbehinderung bis (Datum < historisches Bis-Datum von Anrechenbarkeit) oder durch Behinderung Prozentsatz <50 "negativ" [=> keine Anrechnung] übersteuert.
Das ist sachgemäß: Wenn weder ein GdB >=50 noch "Schwerbehinderung bis" vorliegt, kann es auch keine Anrechenbarkeit geben.
Ein Eintrag >=50 im Feld Behinderung Prozentsatz wird durch das Feld Schwerbehinderung bis "negativ" übersteuert.
Das ist sachgemäß: Wenn keine Schwerbehinderung (mehr) gegeben ist, kann es auch keine Anrechenbarkeit geben; ein GdB >=50 ohne Schwerbehinderteneigenschaft bzw. nach deren Ende dürfte zu 99,9% sachlich falsch sein.
Der Eintrag im Feld Schwerbehinderung bis wird durch Behinderung Prozentsatz < 50 "negativ" übersteuert.
Das ist in Fällen wie dem hier vorliegenden (GdB < 50%, trotzdem [noch] "schwerbehindert" im Sinne des Gesetzes) sachlich falsch und führt zu einer falschen Schwerbehindertenliste.
Es gibt in dieser Konstellation anscheinend keine Möglichkeit, die Daten sachlich korrekt einzutragen und eine korrekte Schwerbehindertenliste zu bekommen: Entweder muß man eine falsche Liste in Kauf nehmen oder sachlich falsche Daten eintragen (GdB im "Nachwirkungszeitraum" >=50 obwohl tatsächlich <50)
Letztlich entscheidet nicht der GdB (Feld Behinderung Prozentsatz über die Anrechenbarkeit, sondern die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des Gesetzes (Feld Schwerbehinderung bis, i.V.m. Feld Anrechenbarkeit)
Wäre es aus diesem Grund nicht sinnvoll(er), wenn Schwerbehinderung bis den Wert Behinderung Prozentsatz auch dann "positiv" übersteuert, wenn er <50 ist? Oder anders formuliert: Wenn ein Wert Behinderung Prozentsatz <50 das Feld Schwerbehinderung bis nicht "negativ" übersteuert?
Schwerbehindertenliste
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Schwere Behinderung
Hallo Herr Käppele,
auch wenn sie fachlich sicherlich Recht haben, fällt mir bei ihrem Beitrag auf, daß sie scheinbar viel Zeit haben solche Ergüsse zu formulieren. Beneidenswert.
Gruss Maier
auch wenn sie fachlich sicherlich Recht haben, fällt mir bei ihrem Beitrag auf, daß sie scheinbar viel Zeit haben solche Ergüsse zu formulieren. Beneidenswert.
Gruss Maier