Plausibilisierung Personengruppenschlüssel/Beitragsgruppensc

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Urte Bischoff
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Plausibilisierung Personengruppenschlüssel/Beitragsgruppensc

Beitrag von Urte Bischoff »

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich festgestellt, dass meiner Ansicht nach die derzeitige Prüfung von SV-Daten unzureichend ist: Beitragsgruppe 0310 kann unbeanstandet mit Personengruppenschlüssel 101 = sv-pflichtige Beschäftigung verwendet werden. M. E. darf jedoch die RV-Beitragsgruppe = 3 = Halber Beitrag (Rentenbezug) ausschließlich mit Personengruppenschlüssel 119 = versicherungsfreie Altersvollrentner in Verbindung stehen:

"Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters. – (Schlüssel 119)

Es handelt sich um Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Altersversorgungseinrichtung oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen (§5 Abs. 4 Nr. 1-2 SGB VI).

Dieser Schlüssel ist nur dann zu pflegen, wenn der Altersvollrentner neben seiner Versorgung zusätzlich erwerbstätig ist (RV-Schlüssel ‚3‘ oder bis 2004 auch ‚4‘). Normale Versorgungsbezieher werden ohne Personengruppenschlüssel gesteuert."

Von einer - im Arbeitskreis persönlich bekannten - Krankenkasse wurde mir daraufhin bestätigt:

"Grundsätzlich ist Ihren Ausführungen zur Anwendung der Personengruppe "119" für versicherungsfreie Altersvollrente wegen Alters mit einer mehr als geringfügigen Beschäftigung korrekt.

Die Beitragsgruppe "0310" beschreibt einen "Exoten" und nicht den Regelfall. Dazu haben wir folgende Information gefunden:

Nach früherem Recht konnten sich bestimmte Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wobei die ausgesprochene Befreiung nicht widerrufen werden kann. Gleichwohl können die befreiten Personen Rentenansprüche erworben haben, die zur Zubilligung einer Vollrente wegen Alters führen. Nehmen solche Altersrentner eine mehr als nur geringfügige Beschäftigung auf, wären sie eigentlich unter dem Personengruppenschlüssel "119" zu melden, obwohl für die Rentenversicherung die Beitragsgruppe "0" zu verwenden ist, da ein Arbeitgeberbeitragsanteil nicht anfällt. Diese Konstellation wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bislang nicht bedacht und wird daher im maschinellen Meldeverfahren abgewiesen. Um die Meldungen verarbeiten zu können, ist nach Auffassung der Besprechungsteilnehmer für diesen Personenkreis der Personengruppenschlüssel "101" zu verwenden. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur eine geringe Anzahl von Personen von dieser Fallkonstellation betroffen ist.

Es wird sich also nicht um den Regelfall handeln und diese sind bitte wie gewohnt mit der entsprechenden Beitraggruppe und dem Personengruppenschluessel "119" zu melden. Weitere Konstellationen habe wir auch nicht aufspüren können."

Dementsprechend habe ich P&I gebeten, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur eine geringe Anzahl von Personen von dieser Fallkonstellation betroffen ist, zumindest eine entsprechende Warnung zur Anwenderentscheidung bei der Dateneingabe einzufügen, um entsprechend falsche / unbeabsichtigte Schlüsselungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Urte Hackmann
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