Gemäß Prüfungsbescheid unserer Dt.RV-Prüfer vom 04.08.2006 dürfen privat Versicherte erst nach Ablauf eines Monats nach dem Ende der Entgeltfortzahlung per DEÜV abgemeldet werden - abweichend von gesetzlich versicherten, für die es die Unterbrechungsmeldung unmittelbar nach Ende LFZ gibt.
Die Idee, gesonderte Fehlzeiten für privat bzw. gesetzlich Versicherte zu nutzen, erscheint mir zu mühsam, da
- die Unterscheidung anhand er eingereichten Belege (z. B. bei Krankenhausaufenthalt) nicht eindeutig ist
- die Fehlzeitenerfassung zu zeitaufwändig wäre, wenn man für jeden Einzelbeleg die SV-Maske bzgl. des Status ansehen müsste
- gesonderte Fehlzeiten ggf. auch in weiterführenden Anwendungen (z. B. Erstattungsanträge) eingepflegt werden müssen - wie leicht vergisst/übersieht man da etwas
Daher habe ich P&I heut um schnellstmöglichen praxisgerechten Realisierungsvorschlag dieser sv-rechtlichen Anforderung gebeten und würde mich freuen, wenn Sie diese Anforderung tatkräftig unterstützen.
Eine diesbzgl. Abstimmung finden Sie auch im Hilfeforum.
Mit freundlichen Grüßen
Urte Hackmann
DEÜV-Meldung bei Ende EFZ
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