Hallo,
Anwender, welche die "üblichen" TVöD-Tarife in der VKA-Fassung und die Tarife TVöD-Ärzte in den VKA-Fassungen abrechnen und Mitglied der VBL sind, müssen beachten, dass dies ab 01.07.2016 nicht mehr mit nur einer ZVK-Regel abbildbar ist.
Für Mitarbeiter/innen, für die der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum ATV keine Anwendung findet (das sind u.a. die unter den TVöD-Ärzte VKA abgerechneten Mitarbeiter) ist ein zusätzlicher VBL-Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag derzeit nämlich nicht vorgesehen. Daher muss diesen Personen eine abweichende ZVK-Regel auf der Maske Zusatzversorgung Arbeitnehmer zugewiesen werden.
Freundliche Grüße
Volker Rose
Tarifabschluss Öffentlicher Dienst 2016 und Zusatzversorgung
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