Liebe Leser,
wir haben seit heute den Fall, dass eine Mitarbeiterin für ein Kind, welches ihre Partnerin mit in die "Ehe" gebracht hat, Elternzeit beantragt hat.
Uns stellt sich in dem Zusammenhang die Frage:
Wie erfolgt der Elterneigenschaftsnachweis für die Pflegeversicherung? Eine Geburtsurkunde mit dem Elternteil, der bei uns arbeitet, gibt es nicht.
Wer hat so einen Fall schon gehabt und kann uns an seinen Erfahrungen teilhaben lassen?
Vielen Dank.
M. Gerling
Nachweis Elterneigenschaft bei Verpartnerung
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Re: Nachweis Elterneigenschaft bei Verpartnerung
Ich habe dazu mal im Internet einen Auszug gefunden:
Als Nachweise bei Stiefeltern kommen wahlweise in Betracht:
Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind
Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle, dass das Kind als wohnhaft im Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter gemeldet ist oder war
Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages)
Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
Ich selbst lasse mir sowieso die Heiratsurkunde vorlegen, dazu noch Meldebescheinigungen und bei volljährigen Kindern Nachweise zur Ausbildung (ähnlich wie beim Kindergeld).
Gruß F. Geffers
Als Nachweise bei Stiefeltern kommen wahlweise in Betracht:
Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind
Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle, dass das Kind als wohnhaft im Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter gemeldet ist oder war
Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages)
Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
Ich selbst lasse mir sowieso die Heiratsurkunde vorlegen, dazu noch Meldebescheinigungen und bei volljährigen Kindern Nachweise zur Ausbildung (ähnlich wie beim Kindergeld).
Gruß F. Geffers
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Re: Nachweis Elterneigenschaft bei Verpartnerung
Hallo Herr Geffers,
vielen Dank für ihre Info. Das Zitat haben wir auch gefunden. Die Verpartnerung und das Kind sind noch so neu, dass wohl noch nicht alle Unterlagen vom Amt ausgegeben wurden. Blöd nur, dass der Kinderlosenzuschlag PV nur maximal 6 Wochen rückwirkend "korrigiert" werden kann. So lassen wir uns nun überraschen, was die einzelnen Urkunden besagen.
MfG M. Gerling
vielen Dank für ihre Info. Das Zitat haben wir auch gefunden. Die Verpartnerung und das Kind sind noch so neu, dass wohl noch nicht alle Unterlagen vom Amt ausgegeben wurden. Blöd nur, dass der Kinderlosenzuschlag PV nur maximal 6 Wochen rückwirkend "korrigiert" werden kann. So lassen wir uns nun überraschen, was die einzelnen Urkunden besagen.
MfG M. Gerling