Guten Tag,
nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Pfändung bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Gilt das gleiche bei einer Lohnabtretung oder hat man hier ggf. die Möglichkeit, diese z. B. erst einen Monat später bei der Abrechnung zu berücksichtigen, ohne dass man als AG dafür haftet? Dazu konnte ich im Internet keine aussagekräftige Info finden.
Falls jemand dazu etwas weiß, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Lohnabtretung sofort oder später in der Abrechnung berücksichtigen?
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Re: Lohnabtretung sofort oder später in der Abrechnung berücksichtigen?
Hallo,
wenn die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag nicht ausgeschlossen ist, dann würde ich jetzt mal behaupten, muss die sofort berücksichtigt werden. Die Abrechnung hat ja die gleiche Rechtswirkung wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Eine derzeit bediente Pfändung wird unter Umständen durch die Offenlegung einer Abtretung nachrangig.
wenn die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag nicht ausgeschlossen ist, dann würde ich jetzt mal behaupten, muss die sofort berücksichtigt werden. Die Abrechnung hat ja die gleiche Rechtswirkung wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Eine derzeit bediente Pfändung wird unter Umständen durch die Offenlegung einer Abtretung nachrangig.
Loga kommt nicht von logisch