Gibt es eine genaue Definition, wann ein Unternehmen dem Gebäudereinigergewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) zuzurechnen ist?
Speziell interessiert mich, woran die Nicht-/Zugehörigkeit festgemacht wird, wenn das Unternehmen neben der Gebäudereinigung noch weitere Dienstleistungen anbietet, z.B. Wäscheservice, Speiseversorgung, facility-management....
Kommt es dann auf den Anteil an Mitarbeitern an, auf den Umsatzanteil oder ....? Oder genügt es schon, dass die Gebäudereinigung einen - u.U. sehr geringer - Teilbereich des Unternehmens bzw. seiner Dienstleistungen ausmacht?
Gebäudereinigergewerbe
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