Hallo in die Runde,
wir haben vor ein paar Tagen Fahrradleasing eingeführt und zahlen einen AG-Zuschuss dazu. Aktuell diskutiere ich mit dem Dienstleister über den Betrag der Gehaltumwandlung, der von ihm auf dem Einzelabruf ausgewiesen wird.
Der AG-Zuschuss wird von uns als Bruttobetrag gezahlt, somit ist dieser nach meinem Verständnis sv- und steuerpfichtig.
Der Betrag der Gehaltsumwandlung setzt sich dann aus der Finanzierungsrate, dem Betrag der Versicherung und dem Betrag der Servicepauschale zusammen. Als Beispiel: 120€ + 10€ + 10€ = 140€ (was auch der Entgeltumwandlungsbetrag ist)
Den geldwerten Vorteil lasse ich hier mal bewußt außen vor.
Der Dienstleister weist im Einzelabruf aber wir folgt aus:
Finanzierungsrate: 120€
Arbeitgenerzuschuss zur Finanzierungsrate: 12€
Versicherung: 10€
Service: 10€
Engeltgeltumwandlungsbetrag lt. Dienstleister: 128€ (was m.E. nach nicht korrekt ist)
Der Entgeltumwandlunsbetrag darf sich nach meinem Verständnis durch den AG-Zuschuss nicht vermindern. Nur die Nettobelastung des Arbeitnehmers verringert sich durch den AG-Zuschuss.
Habe ich einen Gedankenfehler? Ich hoffe nicht.
Unschön ist dabei, dass auf dem Einzelabruf als Betrag für die Entgeltumwandlung der Betrag abzgl. des AG-Zuschusses ausgewiesen wird. Das ist m.E. nicht richtig, zumal es zu Nachfragen seitens der Mitarbeiter kommen wird. Sind hier noch andere, die einen AG-Zuschuss zum Fahrradleasing zahlen? Wie sieht bei Ihnen der Einzelabruf aus, den Sie von Ihrem Dienstleister erhalten?
Vielen Dank vorab.
Fahrradleasing AG-Zuschuss und Entgeltumwandlungsbetrag
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Re: Fahrradleasing AG-Zuschuss und Entgeltumwandlungsbetrag
Hallo,
Im Beispielrechner unseres Anbieters wird es auch genau so ausgewiesen.
Ob das der gewünschte Effekt für den AN ist, sei mal dahingestellt. Eventuell bringt eine Übernahme der Versicherungsrate oder der Servicerate mehr.
Gruß
phho
...Der AG-Zuschuss wird von uns als Bruttobetrag gezahlt, somit ist dieser nach meinem Verständnis sv- und steuerpfichtig.
Die beiden Aussagen widersprechen sich hier mMn. Richtig ist an dieser Stelle, dass die Entgeltumwandlung um den AG-Zuschuss verringert wird und somit das Gesamtbrutto um genau diesen Betrag wieder erhöht, welches dann versteuert und verbeitragt wird.Nur die Nettobelastung des Arbeitnehmers verringert sich durch den AG-Zuschuss.
Im Beispielrechner unseres Anbieters wird es auch genau so ausgewiesen.
Ob das der gewünschte Effekt für den AN ist, sei mal dahingestellt. Eventuell bringt eine Übernahme der Versicherungsrate oder der Servicerate mehr.
Gruß
phho
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Re: Fahrradleasing AG-Zuschuss und Entgeltumwandlungsbetrag
Guten Morgen,
leider habe ich keinen andren Beitrag gefunden, der zu meinem Thema passt, dennoch euer Beitrag mein Thema beinhaltet. Meine Frage:
Wie bucht / kontiert ihr die ganze Sache Fahrradleasing Arbeitnehmer? Könnt Ihr mir einen Buchungssatz geben als Beispiel. Bucht Ihr den geldwerten Vorteil ebenfalls. Ich habe gelesen wenn das Rad nicht als KFZ eingestuft wird, wird der geldwerte Vorteil auch nicht als Ertrag gebucht. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Liebe Grüße Katja
leider habe ich keinen andren Beitrag gefunden, der zu meinem Thema passt, dennoch euer Beitrag mein Thema beinhaltet. Meine Frage:
Wie bucht / kontiert ihr die ganze Sache Fahrradleasing Arbeitnehmer? Könnt Ihr mir einen Buchungssatz geben als Beispiel. Bucht Ihr den geldwerten Vorteil ebenfalls. Ich habe gelesen wenn das Rad nicht als KFZ eingestuft wird, wird der geldwerte Vorteil auch nicht als Ertrag gebucht. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Liebe Grüße Katja