Verdoppelung von Beträgen bei tagesgenauer Abrechnung verhindern

Ist die tagesgenaue Abrechnung aktiviert und wird beispielsweise der Beitragsgruppenschlüssel untermonatlich geändert (z.B. zum 20. des Monats), so werden Lohnarten, die als nicht teilmonatsgekürzt gesteuert sind (häufig bei AG-Anteil Vermögenswirksame Leistungen, Sachbezügen), im betreffenden Monat doppelt gezahlt.

Um dieses zu verhindern, muss in der Lohnartensteuerung Basis unter dem Reiter Umrechnen in der Combobox Teilzeitraum das Literal Beträge und Stunden bei tagesgenauer Abrechnung voll im 1. Abschnitt eingestellt werden.

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Lohnartensteuerung Basis





Autor dieses Tipps: Volker Rose
Letzte Bearbeitung: 12.05.2005 - 00:06 - © Personalabrechner.de